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Abschlagsrechnungen von Handwerkern Korrektur der Vorsteuer

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letzte Antwort am 26.08.2020 13:53:37 von Katharina_Schoenweiss
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Mareen
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Wir erhalten von unseren Handwerkern ( Baubranche-Einfamilienhäuser) Abschlagsrechnungen nach prozentualem Baustand mit $13b UStG. Die Rechnungen werden als normale Eingangsrechnung z.Bsp. 3165 (Rohbau) an Kreditor gebucht. Jetzt haben wir  Leistungen die im März, April und  Mai mit 19% angefangen wurde und im Juli beendet wurde. Der Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung zählt ja über den anzuwendenden Steuersatz. 

 

Wie korrigiere ich sinnvoll die Rechnungen von März-Mai  auf 16%?

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

das Konto 3165 hat im Standard keine Funktion und wird mit einem Schlüssel gebucht BU 95 13b Eingangsrechnung ohne Vorsteuerabzug.
Die bereits mit BU 95 erfassten Rechnugen können per GU mit dem ursprünglichen Datum storniert werden. Dadurch wird beim Storno 19% USt gerechnet. Um die Abschläge neu zu erfassen kann der BU-Schlüssel 525 mit dem Datum Juli 2020 verwendet werden. Nach Bestätigung des Buchungssatzes, kann der Steuersatz (16%) ausgewählt werden.

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renek
Meister
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Anzumerken ist vielleicht der Punkt 3.12 "Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette" des  BMF Schreibens vom 30. Juni 2020.


Dort steht:

Hat der leistende Unternehmer für eine nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. August 2020 an einen anderen Unternehmer erbrachte Leistung in der Rechnung den vor dem 1. Juli 2020 geltenden Steuersatz (19 Prozent anstelle von 16 Prozent bzw. 7 Prozent anstelle von 5 Prozent) ausgewiesen und diesen Steuerbetrag abgeführt, wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn der Unternehmer in den Rechnungen den Umsatzsteuerausweis nicht berichtigt. Einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfänger wird aus Gründen der Praktikabilität aus derartigen i.S. von § 14c Abs. 1 UStG unrichtigen Rechnungen auch für die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. August 2020 seitens eines Unternehmers erbrachte Leistung ein Vorsteuerabzug auf Grundlage des ausgewiesenen Steuersatzes gewährt. Für Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet, gilt dies entsprechend für die vom Leistungsempfänger berechnete Steuer.


Wird also laut BMF zumindest nicht beanstandet wenn aus Praktikabilitätsgründen hier keine Änderung vorgenommen wird.

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Mareen
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Hallo Frau Gottwald,

 

bei uns werden die 13b Eingangsrechnungen mit BU-Schlüssel 94 automatisch gebucht.

Jeden Monat werden werden nach einer individuellen Übersicht aus der Kostenrechnung die bebuchten Konten (Rohbau, Elekto, Sanitär, Fenster.....usw. ausgewertet und eine entsprechen Bestandsveränderung pro Haus gebucht.

Konto 7090( in Ausführung befindliche Bauaufträge) an 8960 (Bestandsveränderung unfertige Häuser)

Mit der Generalumkehr müsste dann ja auch noch die Bestandsveränderung korrigiert werden. Das klingt ziemlich aufwendig....und nach Chaos

 

 

Kann ich nicht irgendwie anders die 3% Steuer korrigieren???

 

Vielen Dank

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Mareen
Beginner
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Hallo Frau Gottwald,

 

unser Steuerbüro gab den Hinweis das ich doch direkt nur die 3% Umsatzsteuerdifferenz korrigiere in dem ich von Sammelkonto 19% Auf Sammelkonto 16%- Umsatzsteuer an Vorsteuer umbuche 1787 /1785 u. 1579/1577.

 

Da kommt bei mir im Datev allerdings der Hinweis Das Direktbuchungen auf Umsatzsteuersammelkonten nicht in die Umsatzsteuer-Voranmeldung einfließen....(REW02559)

 

Haben Sie eine Lösung....?

 

Vielen Dank

Mareen Schuster

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Schuster,


Umsatzsteuer-Sammelkonten können nicht direkt bebucht werden, da diese nicht in die Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuer-Jahreserklärung einfließen. Daher können Sie die 3 % USt-Differenz nicht direkt umbuchen und erhalten beim Buchen die Meldung REW02558.


Wenn Sie dazu weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bei Bedarf bitte an den Programmservice Rechnungswesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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letzte Antwort am 26.08.2020 13:53:37 von Katharina_Schoenweiss
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