Guten Morgen zusammen,
hier hat sich vor kurzem eine kleine Diskussion zum Thema Abgrenzung Ausgleichskonto 4/3 (im SKR04 1486) zu den Konten Privatentnahmen und Privateinlagen aufgetan, konkret wann man welches Konto ansprechen sollte, vor allem im Hinblick darauf, dass man ja in der EÜR die Einlagen und Entnahmen gesondert ausweisen muss, was bei Verwendung des Ausgleichskontos ja nicht erfolgt.
Mich würde interessieren, wie andere Kanzleien es handhaben. Wenn z.B. ein kleiner Nebengewerbler überhaupt kein betriebliches Konto hat, buchen wir derzeit alle Betriebseinnahmen und Einlagen (z.B. Material) über Privatentnahmen bzw. Einlagen.
@unklarer_Posten schrieb:Guten Morgen zusammen,
hier hat sich vor kurzem eine kleine Diskussion zum Thema Abgrenzung Ausgleichskonto 4/3 (im SKR04 1486) zu den Konten Privatentnahmen und Privateinlagen aufgetan, konkret wann man welches Konto ansprechen sollte, vor allem im Hinblick darauf, dass man ja in der EÜR die Einlagen und Entnahmen gesondert ausweisen muss, was bei Verwendung des Ausgleichskontos ja nicht erfolgt.
Mich würde interessieren, wie andere Kanzleien es handhaben. Wenn z.B. ein kleiner Nebengewerbler überhaupt kein betriebliches Konto hat, buchen wir derzeit alle Betriebseinnahmen und Einlagen (z.B. Material) über Privatentnahmen bzw. Einlagen.
Das Verrechnungskonto 4/3 muss m.E. am Jahresende in Entnahmen und Einlagen aufgelöst werden (jeweils S- und H-Salden). Ansonsten verstößt man gegen die Aufzeichnungspflicht der Entnahmen und Einlagen.
Auswirkungen hat das aber nur auf den Schuldzinsenabzug 4/4a, so dass bei einer kleinen EÜR praktisch nichts passieren sollte.
... buchen wir derzeit alle Betriebseinnahmen und Einlagen (z.B. Material) über Privatentnahmen bzw. Einlagen.
So machen wir das hier auch.
Schöne Grüße
G.