Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Thema E-Bilanzassistent.
Wir haben einen Fall, wo wir 3 Gesellschafter mit SonderBV haben. Für alle 3 sind Sonderbilanzen aufgestellt worden,
welche jetzt per E-Bilanzassistent übermittelt werden sollen.
Wir haben einen Fall der Personengruppentheorie (GbR der Gesellschafter, Betriebsaufspaltung), bei dem für
diese GbR kein Gesamthandsvermögen existiert, welches übermittelt werden könnte.
Die Frage ist ob man einfach die Sonderbilanzen so übermitteln kann ohne dazu übermitteltes Gesamthandsvermögen.
Hat jemand einen ähnlichen Fall bereits gehabt und übermittelt? Muss man bei Anwendungen des Assistenten etwas
beachten? Kann das Finanzamt mit solchen übermittelten Sonderbilanzen etwas anfangen?
Vielen Dank im Voraus für Antworten oder Anregungen!
Mit freundlichen Grüßen
D. Heidemann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag Frau Heidemann,
programmtechnisch ist es möglich ausschließlich die Sonderbilanzen an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Voraussetzung dabei ist, dass die von der Taxonomie vorgegebenen Mussfelder zur Gesamthand, wie Name, Steuernummer etc. im E-Bilanz-Assistenten gefüllt werden.
Die Frage, ob das Finanzamt mit solchen übermittelten Sonderbilanzen etwas anfangen kann, kann Ihnen neben dem zuständigen Finanzamt auch ein E-Bilanz-Ansprechpartner der Länder beantworten. Die Kontaktdaten der E-Bilanz-Ansprechpartner finden Sie im Internet auf der Seite www.esteuer.de.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bosch-Frühauf
Produktmanagement und Service Jahresabschluss
DATEV eG
Guten Tag Frau Bosch-Frühauf,
haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort, durch welche wir eine Lösung gefunden haben.
Mit freundlichen Grüßen
D. Heidemann
Guten Tag,
ich habe jetzt auch einen Fall, wo wir für unseren Mandanten eine Sonderbilanz erstellen, der an einer großen Ärztegesellschaft beteiligt ist. Wir buchen also nur die Sonderbilanz. Das FA möchte die nun elektronisch.
Gibt es einen Leitfaden wie das gemacht wird ?
Vielen Dank.
Grüße Jörg Baumhämmel
Hallo @jbcl07,
für Ihre Konstellation müssen Sie einen Bestand anlegen und können dann den Bestand als Sonderbilanz kennzeichnen. Im Anschluss können Sie die Sonderbilanz buchen und über den E-Bilanz-Assistenten als Sonderbilanz senden (empfohlen). Alternativ könnten Sie auch die Werte manuell im E-Bilanz-Assistent erfassen. Ein Bestand ist aber immer erforderlich.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Guten Tag,
vielen Dank für die Anweisung. Das geht ja wirklich einfach und habe ich schon umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen Jörg Baumhämmel