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Überbrückungshilfe I Eingabe tatsächlicher Zahlen als Nachweis

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letzte Antwort am 19.11.2020 13:12:57 von bodensee
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jbcl07
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Hallo zusammen,

 

hat jemand schon eine Ahnung wann man für die ÜHilfe I die Meldung mit den tatsächlichen Zahlen machen kann ? Im Portal kommt immer nur, dass man demnächst die ÜHilfe Nr II eingeben kann. Oder bin ich zu blöde das zu finden.

 

Grüße von den Fildern

jbcl07
Einsteiger
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Hallo,

 

ich wollte das Thema nochmal hochholen. Die Ü Hilfe II geht ja nun. Hat jemand Ahnung wie es mit der Schlussabrechnung I aussieht. Wann soll die gehen ? Muss ja eigentlich bis Jahresende erfolgen.

 

Vielen Dank  

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bodensee
Allwissender
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Wie sie sehen warten Sie vergebens. 

 

Wer soll sich denn derzeit darum kümmern. Sowohl das BMF als auch das BMWI haben doch alle Hände voll damit zu tun die Novemberhilfe und die Überbrückungshilfe II und in deren Folge Ü Hilfe III zum Laufen zu bekommen. 

 

parallel bin ich permanent am checken ob eine Anzeigepflicht bei der Soforthilfe besteht wg. zu hoher Zahlungen. 

 

Daher das wird noch dauern. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Hilmar_Speck
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Es muss erst bis zum 31.12.2021 nachgewiesen werden.

FAQ der BStBK: „Nach Ablauf des Förderzeitraums und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 hat der Steuerberater (prüfender Dritter) die Abschlussrechnung für den Antragssteller vorzulegen....“

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
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bodensee
Allwissender
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M.E. gilt das für die Ü.hilfe II.

 

Die Ü'hilfe I ist bis zum 31.12.2020 nachzuweisen. So zumindest mein vlt. veralteter Wissensstand.

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Hilmar_Speck
Aufsteiger
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Die Überbrückungshilfen der Phase 1 und Phase 2 sind wirklich (beide) bis spätestens 31.12.2021 nachzuweisen. Der Inhalt im FAQ ist dadurch für die Frist zur Schlussabrechnung analog. 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
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jbcl07
Einsteiger
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Danke für die Rückmeldungen. Ich kenne eigentlich auch den Termin 31.12.2020 für Ü I. Zeit habe ich dazu eigentlich auch keine, aber irgendwann muss man es ja machen und der 31.12.20 kommt schnell. Vielleicht gibt es auch eine Verlängerung, so wie hoffentlich bei den Fristen für 2019 er Erklärungen.

 

Ist der 31.12.2021 bei den FAQ nicht ein Druckfehler ?

 

Grüße aus dem Schwabenland an alle ebenfalls kämpfenden Kollegen. 

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martin65
Meister
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Die Abgabefrist wurde wohl (nach Angabe des Stb-Verbandes in Hannover) um einen Monat verlängert.

 

In den FAQ's steht aktuell auch der 31.1.2021

dancingh
Einsteiger
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Bezüglich der Abrechnung der Überbrückungshilfe 1 hatte ich mir damals jeden Stand der FAQs ausgedruckt.

 

Da habe ich jetzt nachgeschaut:

 

Auf jeden Stand der FAQs - mitunter auch beim letzten vom 11.09.2020 - steht, dass eine Abrechnung bis zum 31.12.2021 erfolgen muss. Ich muss aber zugeben: ich hatte auch den 31.12.2020 im Blick gehabt.

 

LG

 

 

bodensee
Allwissender
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Da sich die FAQ ja weiss wie oft geändert haben und wir gleichzeitig die Soforthilfe 1 , die ÜH 1 jetzt die ÜH 2 die Novemberhilfe und die ÜH 3 im Blick haben müssen, 

 

wäre ein scan derselben gut. Ich habe mir zwar auch jede Menge FAQ mit Änderungen gespeichert aber das wird inzwischen alles so unübersichtlich da hat bestimmt nur noch der Cum Ex Bürgermeister Scholz oder der ominpräsente Herr Altmaier den Überblick. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
9
letzte Antwort am 19.11.2020 13:12:57 von bodensee
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