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Überbrückungshilfe Baden Württemberg

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letzte Antwort am 16.07.2020 16:26:25 von bodensee
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bodensee
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Herzlichen Dank nach Baden Württemberg ( und anscheinend noch 3 weitere Bundesländer). 

 

Lt. dem link: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-corona/ 

 

darf in Ba-Wü doch wieder kalk. Unternehmerlohn bis zu 1180 EUR im Monat geltend gemacht werden ( bei 70% Umsatzeinbruch zum Vergleichsmonat). 

 

Ich weiss nicht ob sich jemand von der Regierungsseite das bundesweite in Datev Kanzlei Rewe hinterlegte Formular angesehen hat, denn dort kann ein kalk. U'lohn nirgends eingegeben werden bzw. Fixkosten in Ausnahmefällen oder so ähnlich müsste man da wohl mißbrauchen. 

 

Ich hätte nie gedacht dass mir langsam aber sicher der Förderalismus in Deutschland auf die Nerven geht. 

 

Da kommt Freude auf. 

 

😓

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
grandfunck
Fachmann
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Moin,

 

der Süden hat's gut. Welche anderen Länder sollen denn noch so begünstigt werden?

 

Wenn ich es richtig gelesen habe, gewährt BaWü ja zusätzlich zur Bundesüberbrückung den Unternehmerlohn, mal wieder am Umsatzeinbruch festgemacht, völlig unabhängig vom Gewinn, also theoretisch auf einen (wenn auch weniger) guten Gewinn hinzu. Oder bei (zu) geringen Umsatzrückgängen und Verlusten für den anderen Unternehmer nur ein Indieröhreschauen.

 

Hauptsache bleibt ja, die Obrigkeit bietet etwas an.

 

btw.: Die Frage, was denn i. S. d. Überbrückungshilfe als Umsatz zählt ist doch noch nicht endgültig geklärt oder?

 

Kopfschüttelnd grüßt mal wieder

 

WF

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bfit
Meister
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Ich hätte nie gedacht dass mir langsam aber sicher der Förderalismus in Deutschland auf die Nerven geht. 

 

Da kommt Freude auf. 

 

😓


Moin,

und ich habe immer gedacht, viel komplizierter kann das deutsche Steuerrecht nicht mehr werden. Aber mittlerweile hat mich der Förderalismus eines besseren belehrt. Wenn man jetzt immer gucken muss, welche Regelungen im jeweiligen Bundesland gelten, suche ich mir bald einen anderen Beruf. Im Hinblick auf die Nachrüstung der Kassen, haben wir ja mittlerweile auch je nach Bundesland unterschiedliche Fristen (im Norden beteiligt sich Niedersachsen an der Fristverlängerung und Schleswig-Holstein nicht (wenn ich es richtig im Kopf habe)). 

Wenn das so weitergeht, wird es lustig 😀!

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

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andreashofmeister
Überflieger
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@bfit  schrieb:

Wenn das so weitergeht, wird es lustig 😀!

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit


Spannend und lustig....

 

Man überlege sich mal, wer das alles "wuppen" soll, damit des dann "Wumms" macht.....

 

@bfit , nix ist mit "anderer Beruf". Hier geblieben!

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bodensee
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Ich habe leider nur den einen Kopf und der kommt inzwischen aus dem Schütteln nicht mehr raus. 

 

Die anderen 3 BL sollen - habe es nicht geprüft, wann denn auch noch Thüringen evtl NRW (?) und .... sein. 

 

Wie wäre es denn wenn wir jetzt auch wie die Schweiz anfangen mit 16 unterschiedlichen EST und GewSt und noch viel besser Ust und unterschiedlichen Steuersätzen so wie die Hebesätze der Gemeinden damit wir auch ein bisschen Wettbewerb bekommen. 

 

Es ist nicht zu fassen. 

 

@Herr Hofmeister wer das wuppen soll = na wir, wir haben doch die KI der Datev die uns die Arbeit komplett abnimmt. Denken müssen wir ja nicht mehr. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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andreashofmeister
Überflieger
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@Herr Hofmeister wer das wuppen soll = na wir, wir haben doch die KI der Datev die uns die Arbeit komplett abnimmt. Denken müssen wir ja nicht mehr. 


Ähm, @bodensee wir wollen doch wohl jetzt nicht noch mit dem nächsten Reizthema anfangen, oder....?

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bodensee
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Nein das Fass müssen wir hier nicht auch noch aufmachen, aber es kommt eben alles zusammen. 

 

Und ehrlich gesagt ich kann mich an so ein Chaos sei Datev ( KI) seitig, sei es vom Gesetzgeber, sei es von Mandantenseite, seien es wirtschaftliche Existenzängste, oder sonst noch was nicht erinnern. 

 

Und wer wenn nicht wir soll das wuppen, kann doch sonst sowieso keiner. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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deusex
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Ich hatte gestern an einem Webinar zum Thema teilgenommen.

Was mich jetzt hier überrascht, dass für die einzelnen Bundesländer andere Regeln gelten sollen, wenn es eine Bundesangelegenheit ist !?

 

Hier wurde klar ausgesagt, dass die Überbrückungshilfe nur Fixkosten abdeckt, welche in dem Förderzeitraum entstehen. Welche Fixkosten da in Frage kommen, wurden auch benannt.

 

Es wurde jedoch auch ausgesagt, dass die Überbrückungshilfe, wie die Soforthilfe auch, wohl auch einer starken dynamischen Entwicklung unterworfen ist. Insofern ist es gut möglich, dass nachher auch wieder KV oder die Lebenshaltungspauschale einbezogen werden können.

 

Ich habe heute ein paar potentielle Kandidaten in Rewe geprüft, aber sie bestanden allesamt den Eingangstest mit den 60% schon mal nicht. Tolles feature übrigens, was DATEV uns an die Hand gegeben hat.

 

Gerade Frisöre oder Kosmetik klopften schon an, aber ausnahmslos wurden die >60% Einbruch im April wieder im Mai kompensiert.

 

Edit:


Interessant vom FinMin. Sagte gestern niemand etwas dazu; also im wahrsten Sinne "Schnee von gestern":

"Die Überbrückungshilfe Corona kann seit 10. Juli 2020 beantragt werden.

Da es sich bei der Überbrückungshilfe um ein Bundesprogramm handelt, ist der Bund inhaltlich für die Förderbedingungen zuständig.

Der Bund schließt Lebenshaltungskosten oder einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus.
Wie schon bei der Soforthilfe ergänzt das Land die Förderung daher durch einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang aus Landesmitteln.

Ein fiktiver Unternehmerlohn wird mit Festbeträgen wie folgt gewährt:

Drei gestaffelte, feste Beträge für den jeweiligen Fördermonat:

590 Euro bei Umsatzeinbruch zwischen 40% und unter 50% im Vergleich zum Vorjahresmonat

830 Euro bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und unter 70% im Vergleich zum Vorjahresmonat

1180 Euro bei Umsatzeinbruch von mehr als 70% im Vergleich zum Vorjahresmonat"


 

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bodensee
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Das Webinar war ja gestern , passt also mit dem Schnee von Gestern. 

 

Meine Reaktion als ich das heute Morgen im Team Meeting gehört habe, geht nicht ist doch diesemal Bundeseinheitlich, da hat mich mein Bundesland eines besseren belehrt. 

 

Wie gesagt ich habe dann mal versucht irgendwo im bundeseinheitlichen Formular eine Möglichkeit zu suchen das einzugeben. Ich bin gescheitert oder man/wir baut sich halt mal wieder ein Krücke. 

 

Inzwischen kann ich auch ich nur noch sagen - ein absoluter Irrsinn. 

 

Beim Check meiner eigenen Mandanten - sind die Mitarbeiter noch dran werden wohl 10-15 die Voraussetzungen erfüllen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
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Achso darauf bin ich heute Morgen auch noch gestossen. 

 

Quartalsfibu 2019 und 2020 liefert mir und dem Datev Tool natürlich nicht die erforderlichen Zahlen, da ja nicht monatlich sondern vierteljährlich gebucht wird. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 16.07.2020 16:26:25 von bodensee
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