Hallo! Ich bin etwas verwirrt.. Die EPP soll im September ausgezahlt werden und mit der Lohnsteueranmeldung am 12.09.22 (also Anmeldezeitraum August) erstattet werden. Wenn ich aber Gehaltsempfänger habe, die am 25.08. abgerechnet werden, dann bekommen diese normalerweise Ihr Gehalt auch vor dem 01.09. ausgezahlt. Wie soll ich das denn umsetzen? Ich muss ja die EPP im August abrechnen, damit sie mit der Voranmeldung erstattet wird, darf sie aber erst im September auszahlen? Ich habe schon nach Lösungen hier gesucht, aber leider nichts gefunden. Sorry, wenn die Frage schon beantwortet wurde. Viele Gruße
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