Hallo zusammen! Im Hinblick auf GoBD und E-Mail-Archivierung stelle ich mir gerade die Frage, ob ein Betrieb den Anhang einer E-Mail archivieren muss, die er von einem Kunden erhalten hat und auf dessen Grundlage der spätere Rechnungsbetrag basiert. Beispiel: Eine Druckerei bekommt ein umfangreiches Manuskript als E-Mail-Anhang geschickt. Wenn nun unter anderem die Anzahl der Seiten bzw. die erforderlichen Farben des Manuskripts maßgeblich den späteren Preis des Drucks bestimmen, so wäre diese Datei aus meiner Sicht ein steuerlich relevantes Dokument, welches archivierungspflichtig wäre wenn der Kunde in der selben E-Mail z.B. schreibt: Bitte machen Sie mir ein Angebot für den Druck des angehängten Dokuments. Wenn es sich nun tatsächlich um einen archivierungspflichtigen Anhang handelt: was passiert wenn der Betrieb sich seitens des Kunden verpflichten muss, die zur Verfügung gestellten Daten unmittelbar nach Verarbeitung zu löschen? Ich würde mich über Meinungen dazu freuen! Mit besten Grüßen, Matthias Härtel
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