Hallo ich habe gerade eine Betriebsprüfung und es wurden wenige Belege rausgesucht, die mit brutto 160,00 € über der Kleinbetragsrechnung liegen. Die Prüferin möchte nun die Vorsteuer kürzen und ich weiß, dass ich die Rechnung berichtigen kann und dann mit Rechnungsberichtigung die Vorsteuer wieder ziehen kann. Meine Frage nun: Die Belege waren z.B. von Ikea bzw von Baumärkten und es fehlte der Leistungsempfänger auf den Rechnungen. Ist ausreichend, wenn der Mandant einfach diesen Beleg auf einen seiner eigenen Briefköpfe klammert und wieder einreicht? Denn nach Gesetz muss nur die Angabe gemacht werden, jedoch gibt es keine Vorschrift wie und an welcher Stelle diese Angabe erfolgen muss? Damit könnte ich dem Mandant die Wege zu den einzelnen Händlern ersparen. Vielen Dank für Antworten. Viele Grüße
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