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LODAS - Ausw. 146 wird nicht an BG übermittelt

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letzte Antwort am 19.01.2018 13:00:27 von Wolfgang_Stein
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bibihpl
Beginner
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Hallo zusammen

Ich habe mal wieder eine Frage zu LODAS und hoffe auf Hilfe.

Bei einem Mandanten war im Dezember 2017 die Auswertung 146 noch auf "Papier" geschlüsselt. Dementsprechend wurde kein digitaler Lohnnachweis an die BGHW übermittelt (in der rückübertragenen Auswertung steht "Die Daten werden nicht übermittelt.")

Nach Rücksprache mit einem Kollegen habe ich rückwirkend zum Bearbeitungsmonat 01/2017 die Auswertung 146 von "Papier" auf "DÜ an Institutionen" umgestellt, die Stammdaten ans RZ gesendet und (mit 4-stündigem Zeit Versatz) via "temp. Auswertungssteuerung" die Auswertung 146 für den Zeitraum 01-12/2017 nochmal über "Daten senden" (Stammdaten kpl. / ohne Bewegungsdaten) verschickt.

Trotzdem wird mir die Auswertung 146 wieder rückübertragen mit o.g. Aussage.

Was mache ich falsch bzw. wie muss ich vorgehen, um den digitalen Lohnnachweis an die BG geschickt zu bekommen?

Abrechnung 12/2017 ist komplett gelaufen, Abrechnung 01/2018 noch nichts.

Vielen Dank in Voraus für die Hilfe.

björn
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

für den neuen digitalen Lohnnachweis ist sind die Auswertungen 420 bis 422 entscheidend. Wenn Sie die Auswertung 422 erhalten haben wurde der digitale Lohnnachweis übermittelt.

Die Auswertung 146 gehört noch zu den alten BG-Auswertungen. Wenn hier die Datenübermittlung nicht funktionierte, dann müssen Sie den Entgeltnachweis in Papierform für 2017 übermitteln oder im Online-Portal der BG.

Außerdem benötigen Sie in den Auswertungssteuerungen die Auswertung 147. Vielleicht ist diese nicht angelegt?

Es könnte aber auch sein, dass Sie die Änderung im Monat 01/2017 machen müssen und dann für Dezember 2017 eine Wiederholungsabrechnung komplett, damit die Daten übernommen werden.

Gruß

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constanze
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

das gleiche Problem habe ich auch. Leider wurde von der vorherigen Sachbearbeiterin bei gut 80% der Mandanten diese Auswertung auf Papier geschlüsselt.

Ich habe nun die Auswertungen ab 01/2017 auf DÜ geschlüsselt, Stammdaten ans RZ gesendet und bei der Januarabrechnung eine Nachberechnung ins Vorjahr mit 1/96 bei einem aktiven Mitarbeiter gemacht. Mal sehen, was jetzt rauskommt..

Viele Grüße

Constanze

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo Community,

falls die Auswertung 146 auf Papier umgeschlüsselt wurde, ist eine Wiederholungsabrechnung komplett für den Dezember 2017 notwendig, damit der Lohnnachweis übermittelt wird.

Wurde der Januar 2018 bereits abgerechnet, kann alternativ mit einer Komplettwiederholung 01/2018 eine Nachberechnung für eine aktive Personalnummer auf Dezember 2017 angestoßen werden. Auch mit der Februar-Erstabrechnung ist dieses Vorgehen möglich. Voraussetzung ist, dass die Berufsgenossenschaft am Datenübermittlungsverfahren für den bisherigen Lohnnachweis teilnimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.01.2018 13:00:27 von Wolfgang_Stein
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