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Anzahl Monate für Afa

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letzte Antwort am 19.01.2018 11:11:00 von f_mayer
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f_mayer
Fachmann
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Sehr geehrte Damen und HErrn der DATEV,

folgender Sachverhalt:

Bei einem Vermietungsobjekt wurden unter anderem folgende Daten hinterlegt:

Allgemeine Angaben - Art der Absetzung: § 7 Abs. 1 EStG

Laufzeitüberwachung - Nutzungsdauer in Jahres: 45 (Feld ist grau und nicht bearbeitbar), ferner das Datum der Anschaffung

Nun wurde die Veräußerung des Objektes im laufenden Jahr ebenfalls in der registerkarte Laufzeitüberwachung eingetragen. Hierdurch ändert sich die Afa aber nicht, das Feld Anzahl der Monate im aktuellen Veranlagungszeitraum ist grau und nicht anwählbar.

Was ist zu tun, damit das unterjährige Ende der Afa berücksichtigt wird?

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Mayer,

prüfen Sie, ob Sie im Bereich der Abschreibung am Ende der Registerkarte Allgemeine Angaben einen Betrag im Feld Selbst ermittelte Absetzung für Abnutzung oder Sonderabschreibung erfasst haben.

Ist dort ein Betrag erfasst, hat dieser Vorrang vor einer automatischen Ermittlung der Abschreibung. Daher wird in diesem Fall das Eingabefeld Anzahl der Monate im aktuellen Veranlagungszeitraum gesperrt – wie auch alle anderen für eine automatische Berechnung maßgeblichen Eingabefelder.

Wenn Sie den selbst ermittelten Wert auf der Registerkarte Allgemeine Angaben löschen, wird das Eingabefeld Anzahl der Monate im aktuellen Veranlagungszeitraum auf der Registerkarte Laufzeitüberwachung & Rechtsstandprüfung wieder aktiv.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch
DATEV eG

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f_mayer
Fachmann
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Sehr geehrter Herr Hirsch,

Volltreffer, das war der Fehler. Bitte entschuldigen Sie, gewöhnlich lasse ich die Finger von Feldern für selbst ermittelten Werten und mache lieber alle Einstellungen im Programm richtig bis es passt. In diesem Fall aber übernehmen wir ein recht ungewöhnliches V+V Mandat, leider habe ich wegen Rundungsdifferenzen die richtige Afa nicht hinbekommen.

Mit vielen Dank und freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

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letzte Antwort am 19.01.2018 11:11:00 von f_mayer
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