Guten Tag,
ich habe nun den dritten Fall in der letzten Zeit, dass Einkommensteuer-Vorauszahlungen trotz Änderung oder Neufestsetzung nicht mehr vom Finanzamt für den Bescheidabgleich bereitgestellt werden.
Laut Auskunft des örtlichen Finanzamtes werden Vorauszahlungen nicht bereitgestellt... aber es war doch immer so?! Wieso wird das jetzt plötzlich geändert? Oder liegt hier doch evtl. ein Programmfehler vor?
MfG
Karin Klocke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Werte Frau Klocke,
kann es vielleicht sein, dass die Vorauszahlungen mit einem separaten Bescheid angepasst wurden, oder sprechen Sie von verbundenen Verwaltungsakten?
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Sehr geehrter Herr Heitschmidt,
der Vorauszahlungsbescheid ist ein Bescheid für sich, der aber zeitgleich mit dem Einkommensteuerbescheid erstellt wurde. Bisher wurden dann immer die Vorauszahlungen mit übermittelt.
Wenn nachträglich Vorauszahlungen geändert wurden, dann haben wir diese auch bisher nicht übermittelt bekommen.
MfG
Karin Klocke
Moin,
gab es vor ein paar Jahren schon einmal, der Datensatz wurde durch das Servicerechenzentrum des jeweiligen Bundeslandes nicht mitgeliefert. Die Ursachen variieren dabei von Service RZ zu Service RZ. Hier sollten Sie tatsächlich einen Servicekontakt an DATEV schreiben da das betroffene Bundesland benannt werden muss.
Gruß
KP
Zur Info: NRW
Habe auch heute einen ESt Bescheid 2016 und einen ESt VZ Bescheid NRW bekommen. Der Papier VZ Bescheid ist dabei, in PFB steht:
Schöne Grüße
Willi Müller
Ja genau so ist es bei mir auch!
so,
ich habe jetzt mal zur DATEV eG geschrieben.
Mir wurde das Dokument 1014648 der DATEV-Serviceinformationen genannt.
In NRW gibt es folgende Situation:
"Juni 2017
Zurzeit werden keine Vorauszahlungen bei den Bescheiden mit rückübermittelt.
Laut Information der OFD Nordrhein-Westfalen vom 26.06.2017 kann keine Aussage
dazu getroffen werden, wann der Fehler behoben wird"
..... sprachlos...