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LODAS - Urlaubsrückstellung

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letzte Antwort am 14.11.2018 07:47:49 von Kristin_Frohmeyer
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hmjun
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Hallo Community,

wir haben festgestellt. dass bei der Berechnung der Urlaubsrückstellung das Gehalt der letzten 3 Monate incl. Einmalzahlungen herangezogen wird.

Gibt es eine Möglichkeit die Einmalzahlungen nur anteilig zu 3/12  mit einzubeziehen.

Gruß

H. Marx

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
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Guten Tag Herr Marx,

in Lodas können Sie lediglich schlüsseln, welche Lohnarten in die Berechnung für die Urlaubsrückstellung nach Handels- bzw. Steuerrecht einfließen soll. Dies kann unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Sonstiges erfasst werden. Eine anteilige Berücksichtigung der einzelnen Lohnarten ist nicht möglich.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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b_honold
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Hallo Herr Marx!

Wir sehen das Problem genau so wie Sie.
Weil die Sonder-/Einmalzahlungen, die in den letzten 3 Monaten des Jahres für den Mitarbeiter abgerechnet wurden, voll und nicht nur anteilig in die Berechnung der Urlaubsrückstellung mit einbezogen werden, dürfte wohl oder übel nahezu jede mittels DATEV berechnete Rückstellung falsch sein. Sie wären wohl besser gefahren, wenn Sie die Berechnung nicht nachgeprüft und die Beträge einfach wie berechnet übernommen hätten. So werden die meisten Kollegen verfahren. Das spart viel Zeit. Aus diesem Grund rate ich Ihnen auch davon ab die anderen Lohnarten auf dieses Problem hin zu überprüfen.

Schöne Grüße

B. Honold

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ivonnevoigt
Einsteiger
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Hallo Herr Honold,

genau das haben wir gemacht und vorgestern die Bestätigung von der DATEV erhalten, dass es sich tatsächlich um einen Fehler handelt: Sachbezüge werden zwar in der Berechnung berücksichtigt, aber der Nettolohnabzug leider auch. Ergebnis +/- 0. Was ich nur nicht verstehe, ist die Auskunft der DATEV, nur wenn genug Nutzer den gleichen Fehler reklamieren, kommt das Problem auf der Prioritätenliste schneller nach ganz oben? Wenn ich diese Auskunft jetzt für mich richtig übersetzen würde, heißt das dann, ich sollte einen Aufruf starten, um mit einem Shitstorm die DATEV dazu zu bewegen, den Fehler schnellstmöglich zu beheben? Liebe Kollegen, der nächste Bilanzstichtag naht, ich hoffe, dass sich bis zu den ersten Abschlussarbeiten für 2018 noch was tut!

Herr Honold, könnten Sie mir bitte mit einer Rechtsgrundlage weiterhelfen, warum die Einmalbezüge zeitanteilig berücksichtigt werden sollten. Ich habe jetzt nur so im Hinterkopf, Basis für die Rückstellung ist das Urlaubsentgelt. Basis hierfür der Bruttolohn der letzten 13 Wochen, ohne bestimmte arbeitsabhängige Zuschläge. Über die Methode wie Weihnachtsgeld & Co. in die Urlaubsrückstellung einfließen, habe ich keine für mich plausible Begründung gefunden, leider, so dass ich es erst einmal nur als gegeben so hingenommen habe. Aber ein komisches Bauchgefühl hat es schon hinterlassen, so dass ich hierzu immer noch auf der Suche bin.

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b_honold
Einsteiger
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Einmalbezüge in der Rückstellung für rückständigen Urlaubsanspruch

Hallo Frau Voigt!

Eine gesetzliche Vorschrift dafür, dass Einmalbezüge in die Rückstellung einzubeziehen sind, gibt es m. W. keine.
Berechnungsgrundlagen für Rückstellungen, werden Sie wohl selten im Gesetz finden können, wenn es sich nicht gerade um Pensionsrückstellungen handelt. Die Aussagen hierzu sind sowohl im HR als auch im StR eher sehr dürftig. Hier hilft nur das Studium insbesondere von Rechtsprechung und das Lesen von Kommentaren (auch in DATEV-Lexinform etc.).
Kurz kann man sagen, dass Einmalbezüge deshalb in die Rückstellung einzubeziehen sind, weil sie anteilig während der Urlaubszeit erdient werden. Das gilt jedoch nur für Einmalzahlungen, die fest zugesagt wurden oder man aus der Übung der Vorjahre mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen kann, dass sie auch zukünftig gezahlt werden. Wegen der Berechnung und Bewertung der Rückstellung im HR und StR (Unterschiede) möchte ich doch auf DATEV-Lexinform verweisen wo auch einige schöne Beispiele aufgeführt sind.

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ivonnevoigt
Einsteiger
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hier mal meine Darstellung für interne Zwecke:

Unbenannt.PNG

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
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Hallo,


vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


Ich vermute es geht hier um die Stammlohnart 235. Diese Stammlohnart hat bei Neuanlage keine Angaben zu den Urlaubsrückstellungen unter Mandantendaten | Lohnarten auf der Registerkarte Sonstiges hinterlegt. Hier entscheiden Sie, ob Sie diese Lohnart für die Urlaubsrückstellung als relevant schlüsseln möchten.


Der hinterlegte Folge Netto-Abzug/Netto-Bezug fließt in die Urlaubsrückstellung ein. Dies kann derzeit nicht unterdrückt werden.


Eine entsprechende Meldung liegt den Entwicklungskollegen vor. Für die Priorisierung eines Kundenwunschs bzw. eines Verbesserungsvorschlags gibt es viele Kriterien. Ein Kriterium ist unter anderem die Häufigkeit der Nennung gegenüber DATEV.

Beste Grüße


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.11.2018 07:47:49 von Kristin_Frohmeyer
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