Hallo zusammen,
Weihnachten steht wieder vor der Tür ... und jedes Mal ärgere ich mich wieder über die blöde Definition der Aufmerksamkeiten ...
Der Stollen oder andere Aufmerksamkeiten (Blumenstrauß oder Weihnachtsgesteck) an Mitarbeiter werden nicht als Aufmerksamkeiten eingestuft (da Weihnachten nicht als persönliches Ereignis angesehen wird) und führen dazu, dass der Benzingutschein oder andere monatliche Sachbezüge bis € 44 steuerpflichtig werden, da eine Zusammenrechnung erfolgt. Die Mandanten weisen dann darauf hin, dass andere Unternehmen das aber machen ... aber wie?
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
vielleicht übereichen diese Firmen die Weihnachsgeschenke während einer weihnachtsfeier?
Somit wären diese Teil der Betriebsveranstaltung und hier zu berücksichtigen ( Stichwort Freibetrag).
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Alternativ kann man ja erfinderisch bei der Suche nach einem persönlichen Ereignis sein. Scheidung, Füherschein des Kindes, Silberhochzeit der Eltern etc.
wenn das mal nicht Anstiftung zu einer Straftat ist.
ich fände es leichter, wenn man nur Mitarbeiter beschäftigt, die alle am 24.12. Geburtstag haben. Problem gelöst
...oder es gibt eben keine Geschenke...
Alternativ kann man ja erfinderisch bei der Suche nach einem persönlichen Ereignis sein. Scheidung, Füherschein des Kindes, Silberhochzeit der Eltern etc.
wenn das mal nicht Anstiftung zu einer Straftat ist.
da fehlt aber IRONIE EIN
Je nach Branche könnte z.Bsp. auch noch an EDV i-pad gedacht werden, weil das darf der AG dem AN ja steuer- und sv frei überlassen, da sich die werten MitarberInnen ja permanent im Bereich der Technologie fortbilden müssen.
Geht natürlich nicht jedes Jahr.
Geht natürlich nicht jedes Jahr.
außer es ist von apple... das zeug geht ständig kaputt
Hallo Herr Eberhardt,
es geht mir wirklich nur um eine Kleinigkeit; Stollen, Lebkuchen, Blumen o.ä.; Kosten 20-30€ pro Mitarbeiter.
Das ärgert mich schon, dass so etwas zu Weihnachten anders behandelt wird als das gleiche Geschenk zum Geburtstag, obwohl es zu Weihnachten und zum Geburtstag gleich üblich ist, jemanden ein Geschenk zu machen (im Gegensatz zu persönlichen Ereignissen wie Scheidung, Führerschein des Kindes, Silberhochzeit der Eltern ...
Würde ich so nicht sehen.
Mein Laptop (Macbook) ist jetzt so um die 3 Jahre alt , war noch nie irgendwas hab- habe allerdings auch kein Datev drauf laufen.
So selten wie ich den neu starten muss- da kann ich nur sagen schöne Grüße an die Windows Welt und Herrm Gates.
Es arbeitet sich wesentlich angenehmer als mit jedem Windows Rechner den ich kenne.
Das war vor 3 Jahren der Grund der Anschaffung ich wollte einfach mal selbst ausprobieren was an denLobeshymnen für Mac dran ist. Und nach 3 Jahren Probezeit muß´ich schon sagen, einfacher intuitierver, stabiler als alle windows Varianten.
Da hilft dann entweder wirklich nur die Aufmerksamkeit < 10 EUR
oder hatten wir ja schon alle haben 24/25/26.12. Geburtstag oder
die Geschenke für Weihnachten - Stollen- werden schon zum Geburtrag gekauft ( Rg.datum am Geb. tag 60 EUR Grenze- und erst zu Weihnachten verschenkt.,
Ich weiss nicht praktikabel aber da kann man wohl nur sagen herzlichen Glückwünsch an die Gesetzgeber ( Berlin) und die Richter des BFH in München die die §37b Versteuerung ja nun auf alles > 10 EUR ausgedehnt haben.
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Erfinderisch:
Anlässlich des Geburtstages meines STeuerberaters schenke ich euch heute allen....
Wäre mal gespannt wie ein Lst Prüfer darauf reagiert.
schießlich ist der Geburtrag des STb ja sehr persönlich- wenn auch nicht im sinne der Fin.verw.
Zu einem Hochzeitstag können Aufmerksamkeiten auch gesellschaftlich üblich sein (es sei denn der Ehemann hat den Hochzeitstag mal wieder vergessen ...).
Wieso nicht, dass nenne ich dann mal einen aufmerksamen Arbeitgeber, Er schickt den Blumenstrauß, weil der Ehemann(-frau [im Zeialter der Gleichberechitgung) den Hochzeitstag vergessen hat... oder statt des Ehemanns (-fraus).
Das Sekretariat verwaltet solche Ereignisse und der Arbeitnehmer braucht sich nicht mehr darum zu kümmern. Toller Service...
Wäre doch mal was für die ganzen Dienstleister für solche Sachbezüge. Hier werden diese Termine verwaltet, die der Arbeitgeber vorgibt, und alle sind glücklich.
Fehlt nur noch der Geb. tag der Schwiegermutter /-vater ....
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