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LODAS: Eingabe Teilzeit-Beschäftigungsverbot

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letzte Antwort am 14.09.2023 12:04:38 von rschoepe
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sebastian81
Einsteiger
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Hallo,

eine unserer Mitarbeiterinnen hat ein Teilzeitbeschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Sie arbeitet normalerweise 37,5 h und während des BV nur noch 20 h. Gibt es bei LODAS die Möglichkeit, das so einzutragen, dass die Umlage für die ausgefallenen 17,5 h, beantragt wird. Laut Krankenkasse haben wir Anspruch auf Entgelterstattung für eben jene Stundenzahl.

Vielen Dank und herzliche Grüße

Sebastian Gutknecht

heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

sebastian81
Einsteiger
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Hallo Herr Hecker,

vielen Dank für ihre Antwort. Ich habe jetzt den konkreten Fall, in dem eine MA mit normalerweise 40 Stunden monatlich nur noch 30 arbeiten darf laut BV. Sie verdient 2500,- EUR.

Ich setze also Lohnart 10 Gehalt runter auf 1875,- EUR und füge an gleicher Stelle bei Entlohnung die StLA 889 mit den übrigen 625,- EUR hinzu? (Dies würde ja nur für ein BV gelten, was am 01. des Monats anfängt. - Muss ich, wenn das mitten drin anfängt, die Zahlen tagesgenau einzeln ausrechnen? z. B. BV startet am 16.09.: Gehalt 10 = 2187,50 EUR und StLA 889 = 312,50 EUR)

Herzliche Grüße

Sebastian Gutknecht

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 7
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Muss ich, wenn das mitten drin anfängt, die Zahlen tagesgenau einzeln ausrechnen? z. B. BV startet am 16.09.: Gehalt 10 = 2187,50 EUR und StLA 889 = 312,50 EUR)

Hallo Herr Gutknecht,

ja, das müssen Sie entsprechend anteilig erfassen, da für den U2-Erstattungsantrag der Betrag genommen wird, der über die StLA 889 abgerechnet wird. Eine Umrechnung auf einen Teilmonat durch das Programm erfolgt hier nicht.

Viele Grüße

Uwe Lutz

sebastian81
Einsteiger
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Mal wieder vielen Dank und ein schönes Wochenende! : )

Beste Grüße

Sebastian Gutknecht

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Nina4
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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So..jetzt nochmal richtig..sorry..war in der falschen Spalte...Hallo Herr Lutz, wenn das BV am 16.09. beginnt, wie kommt ihr denn da auf die 2187,50 € ? Arbeitet die AN da nicht noch volle 40h und wären es dann nicht für 15 Tage anteilig 1250 € ? Wo liegt da mein Rechenfehler? 

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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 7 von 7
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Sie arbeitet 15 Tage regulär, macht 1250,- €, und weitere 15 Tage mit 30 von 40 Wochenstunden, macht 1250 * 3/4 = 937,50 €, zusammen 2187,50 €. Es ist ja kein völliges Berufsverbot, sie muss nur die Stunden reduzieren. Und auch nur die weggefallenen Stunden werden über U2 erstattet.

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letzte Antwort am 14.09.2023 12:04:38 von rschoepe
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