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Änderung der Lohnabrechnung wegen Bescheid der Bundesknappschaft

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letzte Antwort am 14.09.2017 22:17:23 von sue
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verenad
Beginner
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Hallo zusammen,

wir haben von einem Mandanten ein Schreiben / Bescheid der Minijob-Zentrale bekommen, dass eine Arbeitnehmerin eine Doppelbeschäftigung hatte.

Jetzt müssen die Lohnabrechnungen ab Januar 2017 geändert werden, statt Minijob muss sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Meine Frage: Wie kriege ich das hin??
Wenn ich den Lohn zurücksetze, werden ja ALLE Arbeitnehmer zurückgesetzt und es ist ja nur eine falsch.

Kann mir jemand helfen??

Danke

björn
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Frau Dohmgans,

wenn Sie mit LODAS arbeiten wechseln Sie zu ersten in den Bearbeitungsmonat Januar 2017 und ändern dann bei dem Mitarbeiter die entsprechenden Daten ab, dann wird mit der nächsten Abrechnung automatisch eine Nachberechnung durchgeführt und alle bisherigen Meldungen korrigiert.

Gruß

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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verenad
Beginner
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Danke vielmals! Es betrifft tatsächlich nur Januar bis Mai, dann trifft der Fall ja zu.

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sue
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
85 Mal angesehen

Hallo,

wenn der AG den Mitarbeiter ausreichend zu einer weiteren Beschäftigung befragt hat (wie Herr Hecker schon ausführte) und ihm bspw. eine vom MA unterschriebene BDA Checkliste o.Ä. mit falschen Angaben bzw. Verschweigen einer späteren Aufnahme einer zweiten Beschäftigung vorliegt, haftet der AG nicht für zurückliegende Zeiten und es ist nichts rückabzuwickeln.

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letzte Antwort am 14.09.2017 22:17:23 von sue
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