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Digitaler Lohnnachweis

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letzte Antwort am 25.09.2017 14:12:24 von abego
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abego
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Nachricht 1 von 7
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Guten Tag.

Wir haben im Januar und Februar 2017 bei allen Mandanten Stammdaten für die BG abgerufen. Bei allen Mandanten haben wir auch eine

erfolgreiche Rückmeldung erhalten. Trotzdem verstehen wir nicht, warum wir bei einzelnen Mandanten keine Auswertung 422 erhalten haben.

Nun wissen wir nicht, ob die Übermittlung für 2017 trotzdem funktioniert. Müssen wir trotzdem eine Meldung für 2016 noch abgeben?

Kann da jemand Stellung dazu beziehen?

Habe in den ganzen Dokumente keinen Hinweis dazu gefunden.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Danny

mgünzel
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Kollegen der Datev,

warum erfolgt von Euch keine Antwort?

mfg

Manfred Günzel

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encko
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Nachricht 3 von 7
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Müssen wir trotzdem eine Meldung für 2016 noch abgeben?

Sie haben noch keine BG-Meldung für 2016 abgegeben? Auch nicht die in Papierform? Die Frist ist doch schon längst vorbei! Dann haben Sie vermutlich den Schreibtisch voll mit Mahnungen oder Sie haben Schätzungen bekommen und diese akzeptiert. Aber auch dann hätte Sie die BG aufgefordert, Nachweise nachzureichen.

Wir haben im Januar und Februar 2017 bei allen Mandanten Stammdaten für die BG abgerufen. Bei allen Mandanten haben wir auch eine

erfolgreiche Rückmeldung erhalten. Trotzdem verstehen wir nicht, warum wir bei einzelnen Mandanten keine Auswertung 422 erhalten haben.

Nun wissen wir nicht, ob die Übermittlung für 2017 trotzdem funktioniert.

Handelt es sich evtl. um eine BG, die nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt? Wir hatten bei Lodas allerdings mit Einführung (und teilweise bis heute) des elektronischen Lohnnachweises auch diverse Fehler und merkwürdiges Programmverhalten.

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abego
Beginner
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Nachricht 4 von 7
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Sehr geehrter Herr Müller,

die Frage haben wir vielleicht falsch formuliert. Wir haben alle BG-Meldungen für 2016 per Papier durchgeführt und bei einigen Mandanten konnte auch eine elektronische Übermittlung über Datev durchgeführt werden.

Mir geht es eher um 2017. Woran können wir erkennen, ob die Übermittlung für den digitalen Lohnnachweis für 2017 funktioniert? Dieses Problem ist bei verschiedenen BGs. Wir haben gestern Vormittag auch einen Anruf von Datev erhalten, die wissen wollten, bei welchen Mandanten dieses Problem aufgetreten ist. Sie wollten sich dann melden. Wir haben aber bisher kein Rückruf erhalten. Sobald wir Infos haben, werden wir uns melden.

Viele Grüße

Danny Schneider

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encko
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Hallo Herr Schneider,

ich bin mir zwar grad nicht sicher, aber ich meine, die Auswertung 422 bekommen Sie ja nur, wenn eine Datenübertragung tatsächlich stattgefunden hat. Wie haben Sie denn Die Auswertung 421 geschlüsselt? Wenn 421 auf DÜ geschlüsselt ist und tatsächlich eine DÜ stattgefunden hat (Jahresmeldung/Sondertatbestand), nur dann erhalten Sie m.E. die Auswertung 422, sofern entsprechend geschlüsselt.

Nichts desto trotz kann ich mir ein Fehlverhalten des Programms insbesondere im Bereich BG gut vorstellen!

MfG

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abego
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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Hallo Herr Müller,

Sie haben Recht. Die Auswertung 422 kommt nur, wenn die Übermittlung funktioniert hat. Ansonsten erhalten Sie die Auswertung 421 mit dem Vermerk, dass keine Datenermittlung erfolgt ist. Aber wenn der Stammdatenabruf für die BGs geklappt hat und man dementsprechend eine Bestätigung über Datev erhalten hat, wie kann man nachvollziehen, dass es für 2017 funktioniert. Auch wenn keine Auswertung 422 für das Jahr 2016 vorhanden ist. Zwingend funktionieren muss es ab 2018 und 2017 wird ja noch zusätzlich die Meldung per Papier abgegeben. Aber 2017 ist der richtige Probelauf.

Bei 3 Mandanten haben wir bereits Übermittlungen für 2017, obwohl die Mandanten immer noch Arbeitnehmer haben.

Das ist auch eine Sache, die wir nicht verstehen. Wenn das Problem einfach zu lösen wäre, hätte Datev sich bereits zurück gemeldet.

Viele Grüße


Danny Schneider

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abego
Beginner
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Hallo Leute,

ich habe von Datev einen Rückruf erhalten und hoffe, dass es für 2017 kein Problem gibt. Ich musste für alle Mandanten, wo die Übermittlung nicht funktioniert hatte, im Januar 16 eine Nachberechnung durchführen. Dann hat es bei allen geklappt. Würde aber empfehlen, bevor die Nachberechnung durchgeführt wird, das Gespräch mit Datev zu suchen. Im Endeffekt habe ich aber immer noch keine Bestätigung, ob es auch für 2017 funktioniert.

Viele Grüße

Danny Schneider

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letzte Antwort am 25.09.2017 14:12:24 von abego
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