Guten Tag.
Wir haben im Januar und Februar 2017 bei allen Mandanten Stammdaten für die BG abgerufen. Bei allen Mandanten haben wir auch eine
erfolgreiche Rückmeldung erhalten. Trotzdem verstehen wir nicht, warum wir bei einzelnen Mandanten keine Auswertung 422 erhalten haben.
Nun wissen wir nicht, ob die Übermittlung für 2017 trotzdem funktioniert. Müssen wir trotzdem eine Meldung für 2016 noch abgeben?
Kann da jemand Stellung dazu beziehen?
Habe in den ganzen Dokumente keinen Hinweis dazu gefunden.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Danny