Hallo Herr Müller, Sie haben Recht. Die Auswertung 422 kommt nur, wenn die Übermittlung funktioniert hat. Ansonsten erhalten Sie die Auswertung 421 mit dem Vermerk, dass keine Datenermittlung erfolgt ist. Aber wenn der Stammdatenabruf für die BGs geklappt hat und man dementsprechend eine Bestätigung über Datev erhalten hat, wie kann man nachvollziehen, dass es für 2017 funktioniert. Auch wenn keine Auswertung 422 für das Jahr 2016 vorhanden ist. Zwingend funktionieren muss es ab 2018 und 2017 wird ja noch zusätzlich die Meldung per Papier abgegeben. Aber 2017 ist der richtige Probelauf. Bei 3 Mandanten haben wir bereits Übermittlungen für 2017, obwohl die Mandanten immer noch Arbeitnehmer haben. Das ist auch eine Sache, die wir nicht verstehen. Wenn das Problem einfach zu lösen wäre, hätte Datev sich bereits zurück gemeldet. Viele Grüße Danny Schneider
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