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Lexinform - Sprechende Dateinamen

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letzte Antwort am 08.01.2019 14:25:25 von Karin_Hiller
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theo
Meister
Offline Online
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Die Bereitstellung von div. Hilfen/Formularen etc. zur Nachbearbeitung (doc,xls,...) ist ja sehr nett. Die Dateinamen wie "a29384928498.doc" allerdings sind weniger optimal. Ich musste bisher noch jeden einzelnen vor Weitergabe ändern. Kryptische Dateinamen in Mails wirken bisschen sehr spammäßig u. man soll sie ja auch wiederfinden können.

Den Titel des Dokuments zusätzlich im Dateinamen zu haben wäre wünschenswert.

in dubio pro theo
marcbrost
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Um das Thema mal wieder in die Übersicht zu holen:

Ich habe auch letztens Personalfragebögen als .docx-Dateien heruntergeladen. Auch hier wäre es schön wenn dann das drauf steht was drin ist und kein kryptischer Name, den man erst umbenennen muss. Der Post ist schon über 1 Jahr als und noch immer wurde diese kleinigkeit nicht geändert.

Liebe Datev, kümmert euch doch bitte darum wenn ihr die nächste Aktualisierung der entsprechenden Muster angeht, dann ist der Aufwand gering und der Wunsch erfüllt.

Viele Grüße
Marc Brost
DATEV-Mitarbeiter
Karin_Hiller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
202 Mal angesehen

Hallo Herr Brost,

dass ein Dateiname wie das oben genannte Beispiel  „a29384928498.doc" nicht sprechend ist, ist klar. Ein sprechender Dateiname wäre verständlicher und beim Speichern einfacher zu handhaben.

Die Dateinamen werden jedoch systemseitig vergeben. Jede Datei, die wir zum Download bereitstellen, erhält eine laufende Nummer. Damit wird sichergestellt, dass Sie immer die richtige und aktuelle Version der jeweiligen Datei erhalten. Der DATV-Mitarbeiter, der die Datei bereitstellt, hat dabei keinen Einfluss auf die Darstellung.

Wenn Sie also einen sprechenden Dateinamen haben möchten, hilft derzeit nur der Weg, die Datei umzubenennen.

Wir werden prüfen, ob es zukünftig möglich ist, die Klarnamen der Datei anzeigenzulassen. Diese vermeindliche Kleinigkeit ist leider doch keine Kleinigkeit.

Grüße aus Nürnberg

Karin Hiller

DATEV eG

Service LEXinform

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letzte Antwort am 08.01.2019 14:25:25 von Karin_Hiller
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