Hallo,
Ich habe das Problem, dass Mitarbeiter während der Elternzeit wieder in den Mutterschutz gehen. Bei der Abrechnung erhalte ich den Antrag auf Erstattung aber keine EEL-Meldung, obwohl ich die Brutto und Nettowerte eingegeben habe und auch die Übernahme EEL angekreuzt habe.
Nun muss ich wieder über sV-Net die Bescheinigung ausfüllen. Hat jemand eine Idee, wie es funktioniert?
Vielen Dank!
Astrid Michel
Guten Morgen Frau Michel,
Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Frau Michel,
wenn die zu meldenden 3 Zeiträume vor der Mutterschutzfrist im Vorvorjahr (wegen Elternzeit) liegen, können keine EEL-Meldungen erstellt werden. Sie erhalten in diesem Fall einen entsprechenden Hinweis im Fehlerprotokoll. Die EEL-Bescheinigung muss in dem Fall manuell über sv.net erstellt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Punkt 9.3. Ermittlung des Entgeltabrechungszeitraums in Dok.Nr. 1021951 - Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles.
Viele Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG