abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vollmachtsdatenbank 2.0 Vorlage Vollmacht für Gesellschaften

3
letzte Antwort am 10.07.2017 09:36:08 von 0815
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 1 von 4
912 Mal angesehen

Hallo @lupofresh,

im Bereich Anzeigen kann man nicht antworten, da der Bereich nur für Stellenanzeigen ist (soweit ich weiß).

Zu Ihrer Frage Vollmachtsdatenbank 2.0 Vorlage Vollmacht für Gesellschaften​: Die vorgefertigten Vorlagen finden Sie in Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071366. Zusätzlich habe ich bei uns in das Feld IdNr. (Zeile 3) mal vorsichtshalber USt-IdNr. + Steuernummer eingefügt. Also beim Einsatz von EO classic z.B. so: «SDD/Umsatzsteuer-EGLand»«SDD/UmsatzsteuerId»«ZMSD/Mdt/Steuer-Nr»  . Beim UmsatzsteuerId-Platzhalter steht ", " (Komma + Leerzeichen) als Nachgestellter Text (damit, falls keine USt-IdNr. vorhanden, dies nicht vor der herkömmlichen Steuernummer rumsteht).

Viele Grüße.

hoege
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
331 Mal angesehen

Hallo,

ich konnte bei M C auch nicht antworten

Ich habe bei der Datev die Auskunft  bekommen, daß bei Gesellschaften unter Steuer-ID-Nr nichts einzutragen ist. Hier muss nur die Steuernummer im Beiblatt angegeben werden. Das ist zugegeben etwas seltsam.

Probleme hatten wir bei Neugründungen wo es noch keine Steuernummer gibt. Da ist die Eintragung in die VDB nicht möglich, man muss auf die Steuernummer warten und die Vollmacht (wie bisher) mit dem Fragebogen zum FA schicken.

Gruss

Högemann

0 Kudos
lupofresh
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
331 Mal angesehen

Vielen Dank für den Hinweis.

Ich habe das Thema mal verschoben - auch dafür danke!

Liebe Grüße

0 Kudos
0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 4
331 Mal angesehen

Hallo Herr Högemann,

ja, man kann bzw. sollte die USt-IdNr. wohl auch woanders angeben:

Um Unternehmen in der Vollmachtsdatenbank zu erfassen, müssen Sie beim Einholen und Erfassen der Mandantenvollmacht den Namen des Unternehmens verwenden, so wie er bei der Finanzverwaltung gespeichert ist. Als zusätzliches Erkennungsmerkmal sollten Sie bei der elektronischen Vollmacht, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden, eingeben. Letzteres bietet den Vorteil, dass die Finanzverwaltung die Zuordnung und Verarbeitung in der Regel automatisiert durchführen kann. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss nicht auf der Mandantenvollmacht ergänzt werden.

Quelle: https://www.wpk.de/uploads/tx_news/WPK_Vollmachtsdatenbank_Merkblatt_Was_ist_neu_2-0.pdf

Viele Grüße.

0 Kudos
3
letzte Antwort am 10.07.2017 09:36:08 von 0815
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage