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wenn ich den Monat Juni am 03.07 abrechne, wird dann bei der Beitragsschätzung noch die alte Krankenkassenbetriebsnummer verwendet??

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letzte Antwort am 04.07.2017 21:39:10 von v_sing
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v_sing
Beginner
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Wenn ich für Juni die Monatsabrechnung mache, gilt dann die einheitliche IKK Betriebsnummer noch nicht, wenn sich diese ab 01.07.2017 ändert??

mache ich eine Abrechnung erscheint nämlich, wenn ich die neue Betriebsnummer eingebe, ein Abmeldegrund31, obwohl laut Schreiben keine Ummeldung erforderlich ist.

Soll ich die Krankenkassennummer erst nach Abrechnung vom LOHN 06 und nach Abrechnung aller Mitarbeiter einpflegen??

björn
Experte
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Hallo Frau Sing,

also wir haben die Krankenkasse bei uns mit dem Juni schon umgestellt.

Gruß

Björn Niggemann

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pwst_ingbert
Beginner
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Hallo,

ich wäre auch auf der Suche nach einer passenden Lösung zu dieser Frage. Gerade auch im Hinblick auf Schätzungen. Wann ist der Schnitt zu machen? Ich würde hier nach meinem Gefühl eher tendieren bei der Juni-Abrechnung noch die alte Nummer zu belassen, damit ein passender Beitragsnachweis zur Schätzung erstellt wird und die neue Nummer dann im Juli einzutragen und entsprechend der Anleitung von DATEV die Schätzung für Juli dann zu korrigieren. Oder liege ich hier komplett falsch?

Viele Grüße

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Marschall,

da sind Ihre Vermutungen völlig korrekt. Maßgebend ist der Abrechnungsmonat und nicht das Datum, wann die Abrechnung (zufällig) durchgeführt wird.

Im Fehlerprotokoll (LODAS) heißt es hierzu entsprechend:

Die Krankenkasse mit der Betriebsnummer xxxxxxxx ist nur noch für Abrechnungen bis einschließlich MM-JJJJ gültig.

Also auch hier ist nur vom Monat der Abrechnung die Rede - nicht vom Abrechnungszeitpunkt.

Wichtig im Schätzverfahren ist dann auf jeden Fall, dass auch die Beitragsschätzung entsprechend angepasst wird.

Viele Grüße

Uwe Lutz

pwst_ingbert
Beginner
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Vielen Dank Herr Lutz!

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v_sing
Beginner
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Vielen Dank Herr Lutz.

Das war jetzt hilfreich!

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letzte Antwort am 04.07.2017 21:39:10 von v_sing
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