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Mutterschutz - 2 Arbeitgeber - Lodas - wie erfasse ich anteiligen Zuschuss

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letzte Antwort am 02.02.2022 17:19:44 von Uwe_Lutz
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karin-baers
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Hallo zusammen,

ich muss eine Arbeitnehmerin mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld abrechnen. Laut Krankenkasse hat sie noch eine weitere Beschäftigung. Die Krankenkasse hat mir mitgeteilt, wie hoch der anteilige tägliche Netto-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für meinen Mandanten ist.

Meine Frage nun:

Wenn ich einfach den Mutterschutz erfasse wie üblich, berechnet Lodas den vollen Zuschuss. Dies ist ja nicht korrekt.

1. Wie bekomme ich es hin, das nur der anteilige Zuschuss lt. Krankenkasse abgerechnet wird.

und 2. der Erstattungsantrag an die Krankenkasse auch nur meinen anteiligen Beitrag zum Zuschuss enthält?

Ich bitte um Hilfe.

Mit freundlichem Gruß vom Niederrhein,

K. Baers

kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo,

im Bereich Mutterschutz gibt es die Registerkarte Verdienstangaben. Dort wird der Nebenverdienst erfasst.

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karin-baers
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Hallo Frau F.,

das funktioniert leider nicht, da ich die Höhe des Nebenverdienstes nicht kenne. Die Krankenkasse hat mir nur "meinen Anteil" am Mutterschaftszuschuss genannt.

Wenn ich in dem Feld etwas erfasse, wird der Mutterschaftszuschuss erhöht. Ich brauche jedoch die Möglichkeit, diesen zu kürzen.

Mit freundlichem Gruß,

K. Baers

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heckerlein
Fachmann
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karin-baers
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Hallo Herr Hecker,

dieses Feld habe ich benutzt. Leider rechnet Lodas aber scheinbar dann den kompletten Zuschuss (also inklusive des Nebenverdienstes!) bei meinem Mandanten ab. Wie bekomme ich es hin, das nur der auf das bei meinem Mandanten erzielte Nettoverdienst entfallende Zuschuss abgerechnet wird?

mfg

K. BAers

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heckerlein
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karin-baers
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Hallo Herr Hecker,

Danke für den Hinweis!

Ich hatte einen Denkfehler. Die 2. Seite hat mir sehr geholfen. Jetzt habe ich das Verfahren verstanden und auch die korrekten Werte in der Probeabrechnung.

Freundliche Grüße vom sonnigen Niederrhein,

K. Baers

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uhrich
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Hallo Herr Hecker,

mein Problem ist der Hinweis das die EEL nicht erstellt werden kann da ja die Bundesknappschaft als KK geschlüsselt ist.

Haben Sie hier eine wie ich das Lösen kann.?

schönen Grußhrich

M. Uhrich

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heckerlein
Fachmann
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uhrich
Beginner
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung

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constanze
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Sehr geehrter Herr Hecker,

ich hätte dazu auch noch eine Frage.

Leider stehe ich komplett auf dem Schlauch..

Durch Zufall rechne ich eine Arbeitnehmerin bei zwei verschiedenen Arbeitgebern ab.

Das eine Arbeitsverhältnis ist ein normaler Steuer- und SV-pflichtiger Job (1) mtl. netto 1253,23 €, das andere ist ein Minijob (2) mit mtl. netto 288,90 €.

In LODAS gebe ich nun bei Job (1) in der Registerkarte "Mutterschutz" bei den Verdienstangaben das kalendertägliche Netto vom Job (2) mit 9,63 € ein.

Bei dem Job (2) muss ich dann als Nebenjob in der Registerkarte Mutterschutz das kalendertägliche Nettoentgelt vom Job (1) eingeben? Das wären 41,77 €....?!

Sie bekommt also bei beiden Jobs einen Mutterschaftsgeld-Zuschuss vom Arbeitgeber? Ist das wirklich richtig? ... Mir wurde immer gesagt, dass ein Arbeitnehmer mit einem zusätzlichen Minijob unter 390,00 € keinen AG-Zuschuss erhält. Ich bin total verunsichert und habe denke bei der Arbeitnehmerin nun was falsch gemacht.

Vielen Dank für Ihre Hilfe und schöne Weihnachten!

Liebe Grüße

Constanze

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Constanze,

das sieht grundsätzlich richtig aus - im Einzelnen nachgerechnet habe ich die Zahlen jetzt nicht.

Mir wurde immer gesagt, dass ein Arbeitnehmer mit einem zusätzlichen Minijob unter 390,00 € keinen AG-Zuschuss erhält.

Diese Aussage stimmt nur, wenn man das "zusätzlichen" weglässt, d.h. dies gilt nur, wenn der Minijob die einzige Tätigkeit ist. Dann erhält die Mitarbeiterin keinen Zuschuss, da 13,00 x 30 Tage = 390,00 als Mutterschaftsgeld gegengerechnet würden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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heckerlein
Fachmann
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constanze
Einsteiger
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Nachricht 14 von 22
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Guten Morgen Herr Hecker!

Dankeschön! Das rettet mir den Arbeitstag.
Ich habe es tatsächlich falsch gemacht und werde es umgehend korrigieren.

Ich merke leider immer wieder, dass das SV-Recht und Steuerrecht extrem umfangreich ist. Wenn mir selbst die Krankenkasse bei meinem Fall nicht helfen kann und bei der Minijobzentrale mir am Telefon gesagt wird, die Arbeitnehmerin hat keinen Anspruch als Minijobber, verzweifle ich langsam wirklich.

Vielen vielen Dank!

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag!

Liebe Grüße

Constanze

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m_v_
Beginner
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Nachricht 15 von 22
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Mutterschutz - 2 Arbeitgeber - Lodas - wie erfasse ich anteiligen Zuschuss

 

Hallo Herr Hecker,

 

ich habe auch das Problem, dass bei der Berechnung des Zuschusses nicht der anteilige Wert (11,54€) bei meinem Arbeitgeber verwendet wird, sondern die vollen 13€. Den Nebenverdienst habe ich eingeben.

 

Da in dem Beitrag Ihre Antworten gelöscht wurden, kann ich leider auch nicht nachvollziehen, welchen Tipp Sie gegeben haben.

 

Können Sie mir weiterhelfen?

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Sie können den Verdienst des weiteren Arbeitgebers unter Personaldaten | Mutterschutz im Register Verdienstangaben in der Kategorie Angaben zum Mutterschaftsgeld bei Nebenbeschäftigung im Feld Nebenverdienst netto pro Tag erfassen.

 

 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Moni1
Beginner
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Nachricht 17 von 22
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Hallo Frau Baers,

Sie hatten 2017 das gleiche Problem ich. 2 Beschäftigungen und Mutterschaftsgeld. Wie kann ich das anteilige Mutterschaftsgeld von 5,83 € täglich in Lodas eingeben?

 

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

 

Viele Grüße

Monika Heim

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 18 von 22
4912 Mal angesehen

Hallo, 

 

wenn der Arbeitnehmer zwei Beschäftigungen hat kann, wie von meiner Kollegen Frau Schauer beschrieben,  der Verdienst des weiteren Arbeitgebers erfasst werden. Dadurch wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld automatisch anteilig berechnet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fiedlerlohn
Beginner
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Nachricht 19 von 22
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Guten Morgen,

ich habe jetzt auch dieses Problem. Leider sind einige Antworten gelöscht. Wie bekomme ich die Meldung an die Krankenkasse und nicht an die Knappschaft. 

 

Ein Hauptjob und ein Minijob. Ich rechne den Minijob ab. Der Verdienst aus dem Hauptjob ist mir bekannt, über den Rechner der Minijobzentrale kann ich mri den Zuschuss ausrechnen lassen. Nun meine Frage, wie bekomme ich die Meldung an die Krankenkasse und nicht an die Bundesknappschaft.

Vielen Dank für eure Hilfe,

Kati 

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 20 von 22
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Hallo,


für geringfügig Beschäftigte wird kein Antrag zum Mutterschaftsgeld erstellt.


Hier ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle) zuständig. Hier muss die Arbeitnehmerin das Mutterschaftsgeld beantragen. Auf der Internetseite des Bundesversicherungsamts finden Sie weitere Informationen und bei Bedarf die Antragsformulare. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Kerstin4
Beginner
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Nachricht 21 von 22
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Hallo,

 

wir haben das selbe Problem und leider wurden die Lösung-bringenden Antworten gelöscht. 

 

Wie erstellte ich eine Verdienstbescheinigung bei folgendem Sachverhalt:

 

Die AN ist bei unserem Mandanten geringfügig beschäftigt und schwanger. Es besteht eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung deren Entgelt wir nicht kennen. 

 

Wie kann ich der Krankenkasse (nicht Bundesknappschaft) die EEL elektronisch übermitteln ???

 

Vielen Dank im Voraus.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 22 von 22
2729 Mal angesehen

@Kerstin4  schrieb:

 

Wie kann ich der Krankenkasse (nicht Bundesknappschaft) die EEL elektronisch übermitteln ???

 


Leider nur über sv.net.

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letzte Antwort am 02.02.2022 17:19:44 von Uwe_Lutz
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