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Afa bei abweichender Nutzungsdauer

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letzte Antwort am 21.02.2018 11:47:17 von f_mayer
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f_mayer
Fachmann
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Nachricht 1 von 5
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Wieder mal muss ich die Community um Rat bitten:

Wenn ein Vermietungsobjekt eine abweichende Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, wie ist dies im Einkommensteuerprogramm wiederzugeben? Unter der Afa Registerkarte "Laufzeitüberwachung & Rechtsstandprüfung" gibt es zwar das Feld "Nutzungsdauer in Jahren", dies bleibt aber bei den meisten grau, also nicht anwählbar.

Bei Afa-Art § 7 Abs. 1 EStG ist das Feld zwar annehmbar, gebe ich dort aber beispielsweise als Nutzungsdauer 49 Jahre und als Anschaffungskosten 49.000 an, so wird mir eine jährliche Afa von 1.005 errechnet, was mir ein wenig suspekt ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Herr Mayer,

mal ein wenig ins Blaue geschossen:

49 Jahre entsprechen -aufgerundet- 2,05% AfA pro Jahr.

49.000,00 x 2,05% pro Jahr sind -wiederum aufgerundet- 1.005,00 Afa.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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f_mayer
Fachmann
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Nachricht 3 von 5
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Vielen Dank Herr Lutz, das ist die Erklärung.

Dann werde ich für Fälle des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG aus dem dropdown-Menü Afa-Art § 7 Abs. 1 EStG auswählen und es damit eintragen.

Nochmals danke

Florian Mayer

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bergerflorian
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Liebe community,

ich stand gerade vor dem gleichen Problem wie Herr Mayer letztes Jahr.

Wenn ich im ESt-Programm eine Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG mit (in meinem Fall) 20 Jahren ansetzen will, so kann ich "§ 7 Abs. 4" schlüsseln und bei individuellem Prozentsatz "5%" eingeben. Die AfA wird dann im Formular richtig "gerechnet".

Im AfA-Verlauf jedoch schreibt das Programm weiterhin stur mit 2% ab. Will ich hier eine Änderung erreichen, so muss ich - einzige Lösung, die sich mir offenbart hat - in der Registerkarte AfA-Verlauf zusätzlich 20x (da jedes Jahr einzeln eingegeben werden muss) eine individuelle AfA mit 5% schlüsseln. Das erste und das letzte Jahr stimmen dann jedoch immer noch nicht, weil der Computer dann nicht p.r.t. rechnet (ebenso wie wenn man bei AfA-Art "sonstige Vorschrift" wählt, da gibt es auch kein automatisches p.r.t..)

Also wird in der Steuererklärung aus dem unbeweglichen Wirtschaftsgut eben flugs ein bewegliches (Lösung von Herrn Mayer, leider aber dann mit Ausweis in der falschen Zeile der Erklärung), nur damit der Computer unkompliziert richtig rechnet.

Gibt es da wirklich (immer noch?) keine bessere (bzw. eine richtige) Lösung? Wieso wird der individuelle Prozentsatz aus der ersten Registerkarte nicht einfach in den AfA-Verlauf übernommen??

Mit freundlichen Grüßen,

F. Berger

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f_mayer
Fachmann
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Nachricht 5 von 5
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Sehr geehrter Herr Berger,

ich fürchte, dass dieser Thread kaum noch beachtet wird, da er auf "beantwortet" gesetzt wurde.

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letzte Antwort am 21.02.2018 11:47:17 von f_mayer
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