Guten Morgen!
Ich habe mal wieder ein Problem mit dem Lohnnachweis 2016.
Ich erreiche leider niemanden über die Hotline 😕
Ich möchte für einen Mandanten den Lohn 02/17 abrechnen.
Stammdaten konnte ich leider erst nach der Abrechnung 01/17 abrufen, da der Mandant die Unterlagen erst letzte Woche eingereicht hat.
Habe in 02/17 eine Nachberechnung auf 01/17 angestoßen, erhalte aber bei Probeabrechnung diese Fehlermeldung:
Die Datenübermittlung an die BG ist nicht möglich. Es ist keine Fax-Nummer/E-mail-Adresse hinterlegt.
Ich habe keine Ahnung, wo ich etwas eintragen müsste.
Beim Mandanten ist alles hinterlegt...
Ach ja...Ich arbeite mit LODAS
Hallo Frau Hartwig-Kalaß,
entweder fehlen die Daten bei der BG in der Institutionsverwaltung oder im Lohnprogramm beim Mandanten.
Bei Lodas müssten Sie hierfür in die Beschäftigungsbetriebe wechseln und da mal prüfen ob die Daten vom Mandant hinterlegt sind.
Gruß
Björn Niggemann
Also an den Daten in der Institutionsverwaltung sollte es nicht liegen...
Ich habe schon Mandanten mit gleichen BG abgerechnet und da hat es funktioniert.
Ich arbeite mit Lodas...
Ich hoffe es liegt jetzt nicht daran, dass die gesetzliche Frist schon abgelaufen ist
Das mit den Beschäftigungsbetrieben verstehe ich nicht Herr Niggemann
Ich glaube Herr Niggemann meint: Mandantendaten - Sozialversicherung - Beschäftigungsbetriebe.
Immerhin bekommen Sie bei der Probeabrechnung einen Hinweis im Fehlerprotokoll. Bei mir hat die DÜ zur BG für 2016 im Januar 2017 nicht geklappt, jetzt habe ich ein bisschen was geändert, bekomme aber keinen Hinweis im Fehlerprotokoll (habe ich allerdings auch nicht bei der Januar-Abrechnung; erst mit der "richtigen" Abrechnung).
Danke für den Hinweis Frau Rahlf,
aber in unter dem Menüpunkt Beschäftigungsbetriebe ist auch alles hinterlegt 😕
Dann bin ich auch überfragt.
Habe aber gerade gesehen, dass Sie nicht alleine sind mit dem Thema.LODAS Unfallversicherung Fax-Nummer/E-Mailadresse fehlen
Leider hat bis jetzt noch keiner dazu geantwortet 😕
Aber vielen Dank für Ihren Verweis Frau Rahlf!
Haben Sie die Kontaktdaten auch unter Mandantendaten - Adresse - Ansprechpartner hinterlegt?
Ich weiß nicht, ob das mit dem BG-Problem zusammenhängen kann, hatte aber mal ein ähnliches Problem.
Alles da!
Ich kann mir das nicht erklären
Gleiches Problem hier.
Alle Daten sind korrekt eingetragen.
Protokoll 422 wurde (ohne Aufführung der hinterlegten Emailadresse) erstellt und hat auch bei "DÜ am" ein Datum hinterlegt.
Daher gehe ich von einer erneuten "Falschfehlermeldung" aus und ignoriere diese.
Hallo Zusammen,
derzeit wird in einigen Fällen dieses Fehlerprotokoll ausgegeben:
Mandantendaten!Sozialversicherung!Unfallversicherung, Register Mitgliedschaft
Lohn-Nachweis: Die Datenübermittlung an die Berufsgenossenschaft ist nicht möglich. Es ist keine Fax-Nummer/E-Mail-Adresse hinterlegt. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Rückmeldung an E-Mail-Adresse des Mandanten. Bitte ergänzen Sie die fehlenden Angaben und führen Sie eine Wiederabrechnung durch. Weitere Informationen finden Sie in der Info-Datenbank im Dokument 1032526.
Wir prüfen aktuell den Sachverhalt und melden uns dazu wieder, sobald neue Informationen vorliegen.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Dieses ominöse Dokument 1032526 bringt in den allermeisten Fällen leider gar nichts. Die Fehler, die auftauchen, sind nachlaufende Fehler und haben oft nichts mit der allgemeinen Vorgehensweise zu tun. Liebe DATEV: Bitte konstruktive Antworten im Fehlerprotokoll vorschlagen!
Übrigens tauchte bei mir der Fehler gestern auch schon auf. Laut DATEV-Hotline-Eilservice wurde mir mitgeteilt, dass das ein Fehler der Entwicklungsabteilung wäre und man das ignorieren könnte. Die Meldung würde trotzdem gesendet. Leider kann ich nicht sagen, ob das Ignorieren tatsächlich Erfolg hat, da bei mir inzwischen ein weiterer Fehler aufgetaucht ist, der ebenfalls für die Blockade der UV-Meldung in Frage kommt.
Ich versuche am Ball zu bleiben und gebe bei Lösungen Antwort.
Ich hatte gestern dasselbe Fehlerprotokoll.
Hatte auch alle notwendigen Angaben erfasst. Habe dann über den Eilservice bei der DATEV angerufen und war nicht die erste mit genau diesem Problem.
Heute habe ich von der DATEV die Info erhalten, dass ich das Fehlerprotokoll ignorieren kann.
Ich habe soeben einen Anruf von DATEV erhalten:
Folgende Eingaben sind zu machen:
Hier die Ansprechpartner mit Email-Anschrift und Fax-Nr. hinterlegen.
WICHTIG und entscheoidend: Diese Eingaben sind in 01/2016 zu hinterlegen.
Getestet und Fehlermeldung erscheint nicht mehr 🙂
Vielen Dank...
Aber mal ne blöde Frage...
Bekommt jetzt der Mandant eine E-Mail???
Wenn ja...Warum?
Lt. Auskunft benötigen die BG's dies für evtl. Rückfragen.
Komisch, dass das jetzt auf einmal auftaucht und vorher nicht gebraucht wurde
Na gut, das lassen wir mal so stehen!?
Ich mach mich dann mal an den Lohn...mal sehen was dabei rauskommt!
Danke an alle fleißigen Mitleidensgenossen
Nachdem ich den Monat 02/2017 abgerechnet und den Haken an der vorgesehenen Stelle aktiviert habe, stehe ich jetzt vor der Herausforderung dass LODAS unsere Gefahrentarifstelle 3 mal unter Sozialversicherung/Unfallversicherung/Mitgliedschaften Reiter: Gefahrentarifstellen angelegt hat. Da auch mir vom Programm bei der Meldung in 12/2016 keine Fehler mitgeteilt wurden, bin ich davon ausgegangen, dass die Übertragung funktioniert hat. LODAS weigert sich jetzt die beiden überflüssigen Gefahrentarifstellen zu löschen.
Was mache ich mit einem freiwillig versicherten Geschäftsführer? Er hat die GTS 900 zugeteilt bekommen und das Feld ist in grau gesperrt.
Was kommt als Nächstes?
Nach einem weiteren Telefonat mit der Datev-LODAS-Hotline noch ein Nachtrag zu dem ominösen Haken setzen "Rückmeldung an Email-Adresse des Mandant". Der Haken muss nur gesetzt werden, wenn die BG sich bei Rückfragen per Email direkt an den Mandanten melden soll. Wenn der Haken nicht gesetzt wird, meldet sich die BG beim Ansprechpartner der Lohnabrechnung. Deshalb ist es wichtig (und auch sinnvoll), dass unter "Ansprechpartner Lohnabrechnung" eine Email-Adresse (z.B. die der Kanzlei) hinterlegt ist. Die Email-Adresse des Mandanten kann unter "Ansprechpartner Mandant" hinterlegt werden (muss aber nicht). Erst wenn der Haken gesetzt ist, muss dort dann eine eingetragen sein. Und nicht vergessen: alles ab 01/2016 eintragen.