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ESt-Programm VZ 2015, Löschung §7b-Afa

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letzte Antwort am 10.02.2017 07:53:21 von witte
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witte
Aufsteiger
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Hallo DATEV,

folgender Sachverhalt stößt mir ziemlich sauer auf: Habe für Mandanten mit sehr vielen V+V-Objekten die Erklärung 2015 erstellt; bekomme nun den Steuerbescheid 2015, wo mich das FA netterweise auf die Afa bei einem §7b-Objekt (Anschaffung 1992) hinweist. Rufe das Objekt auf und stelle fest, keine Afa erklärt bzw. Afa komplett gelöscht! Verwunderung! Beim Versuch, die §7b-Afa neu einzurichten stelle ich fest, Möglichkeit verschwunden! Verwunderung! Dann über Dokument 1046393 stolpert: §7b vom Gesetzgeber gelöscht, ok, da ja alt. Aber was macht die DATEV: Löscht das bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr und gibt an: "...nicht mehr relevant und wurden gelöscht". Wut!!

Das kann doch nicht wahr sein, zumal ich in dieses Protokoll nie reinschaue. Da muss doch bei "Fehler und Hinweisen" mindestens auftauchen! Da steht so viel Blödsinn drin, aber wirklich wichtige Dinge nicht! Wobei ich obigen Automatismus fast schon für fahrlässig halte. Klar ich habe das bei der Endkontrolle übersehen, aber bei sehr vielen V+V Objekten gehe ich von einer Zwangslöschung der Afa nicht aus, wobei die ja noch viele Jahre weiterläuft!

Ich erwarte da mal eine offizielle Rückmeldung der DATEV! Bin ziemlich sauer!

Frank Witte

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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33 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Witte,

Sie haben Recht, der Hinweis auf eine aus VZ 2014 nicht mehr übernommene Abschreibung nach § 7b EStG erscheint nur auf der Liste "Datenübernahme aus früheren Versionen".

Und Sie haben weiter Recht: Auch wenn auf diese Liste beim erstmaligen Jahreswechsel eines Datenbestands und in der Liste "Hinweise und Fehler" im Bereich "Allgemeine Angaben" aufmerksam gemacht wird - die Liste wird leider oft übersehen.

Ich kann daher Ihre Verärgerung nachvollziehen.

Nicht nur aus diesem Grund werden wir bei vergleichbaren Situationen künftig nicht mehr so vorgehen, wie dies im Zusammenhang mit der Abschreibung nach § 7b EStG geschehen ist.

Nur der Vollständigkeit halber - auch wenn es Ihnen bei bereits begonnenen Fällen leider nicht mehr hilft: Der Umgang mit dem "weggefallenen" § 7b EStG wurde im Programm Einkommensteuer mittlerweile geändert:

Wenn Sie den erstmaligen Jahreswechsel von VZ 2014 nach VZ 2015 mit der aktuellen Version des Programms Einkommensteuer durchführen, wird die Abschreibung nach § 7b EStG nicht mehr gelöscht. Sie bleibt im Datenbestand erhalten und wird mit der Abschreibungsart "Sonstige Vorschrift" und der (vorgeschlagenen) Bezeichnung "Fortführung der Abschreibung nach § 7b EStG a.F."  fortgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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witte
Aufsteiger
Offline Online
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Sehr geehrter Herr Hirsch,

danke für die schnelle Rückmeldung. Erfreulicherweise hat die DATEV schnell mit einer entsprechenden Programmanpassung reagiert.

Schönes Wochenende,

Frank Witte

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letzte Antwort am 10.02.2017 07:53:21 von witte
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