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DATEV Freizeichnung online und Smart App wer hat Erfahrungen?

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letzte Antwort am 27.12.2016 11:44:55 von Ute_Höpfner
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steuerberaterzukunft
Einsteiger
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Hallo Community,

ich hätte mal eine Frage in die Runde wer hat Erfahrungen mit DATEV Freizeichnun online der neuen Smart App und dem gesamten Prozess zur Freigabe von elektronischen Steuererklärungen mit den Mandanten.

Wie löst ihr das Problem in der Praxis? Mir ist alles vieli zu papierlastig und die Haftungsfrage schwebt über uns allen. Vielleicht können sich einige mal dazu äußern

Vielen Dank und Grüße aus dem Süden der Republik

M.Schmid

andreashofmeister
Allwissender
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Dazu wird ein Seminar angeboten (für KOB kostenlos). Das werde ich mal besuchen. ...

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theo
Meister
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Nachricht 3 von 21
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Hab mir das Smartlogin auf der CeBIT von einem aufstrebenden Jungentwickler vorführen lassen. Einmal anmelden, Pin vergeben, merken. Pro Handy. Geräte mit root bleiben außen vor, was natürlich völlig inakzeptabel ist. Selfie mit der unterschriebenen Vollständigkeitserklärung wird wohl das Mittel der Wahl bleiben.

in dubio pro theo
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aschreiber
Fachmann
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Und wenn das Smartphone aus welchem Grund auch immer neu aufgesetzt wird, dann muss das SmartLogin neu registriert werden. Dann sind die Registrierungsdaten aber in der Regel schon abgelaufen und müssen wieder neu angefordert werden

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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theo
Meister
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Selfie mit der unterschriebenen Vollständigkeitserklärung wird wohl das Mittel der Wahl bleiben.

Läuft nämlich bei Whatsapp.

Forget Apple vs. the FBI: WhatsApp Just Switched on Encryption for a Billion People | WIRED

in dubio pro theo
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eloercher
Beginner
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Ich habe das mit meiner eigenen Steuerklärung getestet, hat super funktioniert. Wenn man als Mandant die Steuererklärung freigibt kommt auch noch ein Hinweis das damit die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt wird. Brauchen wir dann tatsächlich noch eine unterschriebene Vollständigkeitserklärung? Das haben wir intern auch noch nicht ausdiskutiert.

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eloercher
Beginner
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Nachricht 7 von 21
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P.S. Info-Datenbank, Dok.-Nr. 9202200

Hier finden Sie eine gute Anleitung und Sie sehen den Text der Vollständigkeitserklärung die der Mandant mit der Bestätigung abgibt.

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ingo_foerster
Beginner
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Meine Erfahrung in eigener Kanzleisache - aufgrund meiner beiden genutzten Beraternummern ist derzeit die Registrierung in der App leider nur an einem Smartphone möglich.

In der heutigen Zeit geht dies gar nicht

Für die 2.Beraternummer u.weitere müsste ich ein weiteres Gerät nutzen was ich nicht möchte.

Hier besteht schnelle Umsetzung in der App, so dass mehrfach Beraternummern auf einem Gerät genutzt werden können.

Ich warte noch immer auf die Anmeldung zum "Piloten" für diese Funktion als Ersatz meiner Smartcards für UO-Anwendungen.

Die Anmeldung im ASP-Serviceportal funktioniert just einwandfrei, nachdem ich gestern diese virtuelle Smartcard für v. g. Login bei den ASP-Team habe freischalten lassen.

Die Kollegen in der ASP können leider nicht erkennen, ob es sich bei der Smartcardnummer um eine physische Karte oder um die App-Lösung handelt; intern verbesserungsbedürftig

VG, Ingo Förster

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andreashofmeister
Allwissender
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Habe vor kurzem das entsprechende Seminar dazu besucht (Freizeichnung von JA etc.).

Aufgrund der mangelnden "Nachfrage" wurde zumindest auf das Thema "Freizeichnung" nicht gesondert eingegangen.

Es klang so, dass es sich hier wirklich um eine Serviceleistung handelt, die nicht unbedingt von den Mandanten angenommen zu werden scheint...

Es scheint irgendwie auch keine große Resonanz dazu zu geben. Anders kann ich mir die fehlenden Infos etc. dazu auch nicht erklären.

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höft
Beginner
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Gibt es mittlerweile weitere Resonanzen zu der Anwendung des Verfahrens? Wir haben das Freizeichnen online jetzt bei einem Prototypen getestet und grundsätzlich hat es super funktioniert. Jetzt stellt sich die Frage, ob man das kanzleiweit einführt oder ob DATEV die Anwendung kurzfristig wieder einstampfen wird ?!

Viele Grüße

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kathleen Kleine

(Steuerberaterin | Partnerin | Kanzlei-Organisationsbeauftragte)


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andreashofmeister
Allwissender
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Man sollte mal ungefähre Zahlen nennen, die dieses Verfahren betreffen.

Ansonsten stochert man so ziemlich im dunklen.....

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höft
Beginner
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Und wo bekommt man diese Zahl am ehesten her?

Von der Zentrale?!

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kathleen Kleine

(Steuerberaterin | Partnerin | Kanzlei-Organisationsbeauftragte)


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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 13 von 21
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Ich kann nur auf die Äußerung anlässlich eines Seminars zur "Freizeichnung Online" verweisen.

Sinngemäß: "Produkt wird nicht sehr häufig angewendet". Deswegen vernachlässigbar.

Smart App wird vermarktet. Leider ist mir niemand bekannt, der es nutzt.

Aber vielleicht äußert sich seitens DATEV ja tatsächlich mal jemand zur Marktdurchdringung dieses jungen Produktes.

MfG

A. Hofmeister

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 14 von 21
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.. und wenn Sie gerade jemanden an die Strippe bekommen haben :-):

Können Sie auch mal fragen, wie hoch die Nutzung von Arbeitnehmer online ist? Bei den hohen Kosten für diese Spielerei werden die Zahlen vermutlich gering und rückläufig sein.

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steuerberaterzukunft
Einsteiger
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Sehr geehrte Diskussionsteilnehmer,

wri haben die SmartLogin App bereits im Einsatz. Nach unserer Erfahrung ist das Problem es unter die Mandanten in der Breite zu bringen nicht einfach. Man braucht Überzeugungskraft. Es ist durch den vorhandenen Registrierungsprozess nicht so einfach das den Mandanten zu erläutern. Aber wenn man registriert ist, dann ist es eine sehr gute Unterstützung. In der Breite der Mandantschaft haben wir das auch  noch nicht im Einsatz. Aber die Freizeichnung online ist nur mit diesem Prozess der Verteilung einer Smart Card über eine Beraternummer nutzbar. Der Bestellprozess ist für User sehr  holprig.

Wir haben desöfteren die DATEV darauf hingewiesen wir brauchen eine Datenaustauschplattform quasi eine Steuerberater-Dropbox mit Mails und automatischen Passwortsystemen und Verfallsdaten das wäre der Wunsch. Aber die DATEV hat Ihre Sicherheitsrichtlinien Besitz und Wissen. Und bisher ist kein Angriff auf die Daten der DATEV bekannt. Wir müssen die Kröte des Registrierungsvorgangs schlucken ob das Projekt Zukunft hat wird sich entscheiden wenn die Beleg - App der DATEV freigegeben ist dann kann jeder Mandant seine Daten vom Smartphone hochladen und verschicken. Die digitale Revolution der Finanzverwaltung ab 2017 wird noch weitere Entwicklungen bringen.

DATEV-Mitarbeiter
Florian_Preis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community, hallo Herr Hofmeister,

die digitale Transformation ist, wie Sie bestimmt wissen bereits in vollem Gange.

Mit Freizeichnung online wurde hier für die Steueranwendungen ein erster Schritt in diese Richtung getan. In den kommenden Jahren werden weitere Bausteine auf dem Weg der Digitalisierung folgen. Hier ist zum Beispiel eine Plattform zum digitalen Belegaustausch zwischen Berater und Mandant angedacht, in die sich die Freizeichnung prozessual einfügt. Sie haben Recht, die Freizeichnung ist ein junges Produkt mit einem noch kleinen Anwenderkreis, aber sehr guten Wachstumsraten, das klar auf die Zukunft ausgerichtet ist.

Zu DATEV SmartLogin gilt im Grunde das gleiche. Für Privatmandanten ist dieses Verfahren einfacher als die DATEV SmartCard, dennoch ist die gleiche Sicherheit gewährleistet. Die Anwendungen, die mit DATEV SmartLogin möglich sind werden ständig erweitert, hierzu verweise ich auf die Seite www.datev.de/smartlogin.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Preis

DATEV eG

andreashofmeister
Allwissender
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Vor allem wenn man Fragen dazu hat und in irgendeiner Warteschleife landet und dann erstmal die PINTAN etc. eingeben muss......

Wie soll man das denn wissen, wenn man Fragen zum DATEV SmartLogin hat?

Auf die Emails aus dieser Abteilung bekommt man auch keine Antwort. Warum auch immer.

theo
Meister
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Nachricht 18 von 21
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Also ich wurde heute aufgrund Beiträgen @community zur Prä-Pilotierung der elek. Einsprüche via Datev eingeladen.


Technik / UserXperience die begeistert.

in dubio pro theo
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andreashofmeister
Allwissender
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"In den kommenden Jahren werden weitere Bausteine auf dem Weg der Digitalisierung folgen. Hier ist zum Beispiel eine Plattform zum digitalen Belegaustausch zwischen Berater und Mandant angedacht, in die sich die Freizeichnung prozessual einfügt."

Da klingeln mir die Ohren. Vor ca. 3 Jahren klang das alles viel entschlossener.....

Wie lange ist denn "in den kommenden Jahren"?

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bine
Beginner
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Hallo Theo, Das klingt ja spannend und bedeutet die Datev arbeitet daran die elektronische Übermittlung von Einsprüchen, die seitens elster zur Verfügung steht in die Datev-Software zu integrieren? Am besten in den Bescheidabgleich-Programmbereich!

Gibts schon erste Ergebnisse zu berichten?

Ich habe folgendes gelesen: "Seit August 2016 besteht für alle kommerziellen Anbieter von Steuer-, Finanz- oder Lohnbuchhaltungsprogrammen mit der Integration der Elster-Clientsoftware („ERiC“) die Möglichkeit, ebenfalls die elektronische Einspruchsübermittlung anzubieten. Inwiefern das genutzte Produkt bereits die elektronische Einspruchsübermittlung unterstützt, erfahren Sie von Ihrem Softwareanbieter."

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/lfst-elektronisch-einspruch-beim-finanzamt-einlegen_164_388734.html

Na dann mal los, liebe Datev, ans Werk!

Mit besten Grüßen

Bine Mü

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 21 von 21
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Hallo Bine Mü,

aktuell befassen wir uns in der ersten Stufe mit der Umsetzung des elektronischen Einspruches in unseren Programmen. Diese Schnittstelle zur Finanzverwaltung ist bereits realisiert und wir planen die Freigabe für diese Funktion in unseren Programmen zur DVD 11.0 (August 2017). Eine erste Information dazu finden Sie in den News auf unserer Homepage.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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letzte Antwort am 27.12.2016 11:44:55 von Ute_Höpfner
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