Werte community,
Da wir immer noch an der anstehenden Zwangs-Entscheidung EBICS oder finAPI HBCI PIN/TAN knuspern wäre es interessant zu wissen, was die community hier so denkt... Bisher nutzen wir HBCI PIN/TAN, natürlich ohne die finAPI GmbH.
Frage:
EBICS vs. finAPI HBCI PIN/TAN für die eigene (kleine) Kanzlei?
Die Frage bezieht sich ausschließlich auf DATEV Zahlungsverkehr ohne Unternehmen online. Überweisungen und insbesondere Lastschriften sollen weiterhin in einem problemlosen workflow (unter Zuhilfenahme der SEPA-Mandat-Schnittstellen usw. von DATEV) ausgeführt werden können. Daher halte ich Lösungsvorschläge à la "Datei in Zahlungsverkehr erstellen und über die online-Banking-Website der Bank einspielen" für weniger zielführend.
contra EBICS:
- Bereitstellung der Umsätze im Zahlungsverkehr nur noch bis Vortag
- (überschaubare) Zusatzgebühren der Bank für Kanzleikonto (10 EUR monatlich)
- unterschiedlich hohe Zusatzgebühren der Banken auch für jedes Mandantenkonto, für das die Kanzlei einen wie auch immer ausgeprägten Zahlungsverkehr tätigen können soll
- laut Auskunft der Bank ein eigentlich vorsintflutliches Verfahren, da technisch aus ISDN-Telefonbanking heraus entstanden. Sicherheitstechnisch lt. Bank dem HBCI PIN/TAN-Verfahren unterlegen. (?)
pro EBICS:
- weiterhin alles wie bisher möglich ohne Drittanbieter, insbesondere Lastschriften (Frage: ist das wirklich so?)
- insbesondere Lastschriften funktionieren auch künftig und nicht nur "bis auf weiteres", vgl. Beitrag Aktuelle Situation bei PSD2 (Frage an die Kristallkugel: was bedeutet hier konkret "bis auf weiteres"?)
- Vermeidung von im Forum zu lesenden diversen Umstellungsschwierigkeiten auf finAPI HBCI PIN/TAN
- kein Drittanbieter mit Mehrheitsbeteiligung der Schufa involviert
- obwohl (angeblich) veraltet, dennoch die (angeblich) professionellere Lösung (ist das so?)
Habe ich noch was vergessen? Gibt es bei EBICS auch größere Umstellungsschwierigkeiten?
Wir hatten uns vor Monaten eigentlich schon für finAPI HBCI PIN/TAN "entschieden". Nun, insbesondere aufgrund der Lastschriften-Problematik, neigt sich das Pendel jedoch eher zu EBICS. Und die noch verbleibende Zeit rinnt davon...
Wie sieht das alles der interessierte Kollegenkreis? Wer wählt Pest, wer Cholera? Und warum?
MfG,
F. Berger
Hallo Herr Berger,
mE haben Sie das Thema sehr schön und korrekt zusammengefasst. Von mir 3 Punkte zur Ergänzung des EBICS-Verfahrens:
- professioneller da einziges Verfahren mit dem echtes 4-Augenprinzip (Erst-/Zweitunterschrift) umgesetzt werden kann
- bei mehreren (Kunden)-Zugängen ist das Thema "Kunden-ID" unbedingt zu beachten (ausführlich in den Datev-Hilfen beschrieben)
- ein EBICS-Zugang kann nur auf einem Gerät/Software-Installation aktiviert werden, das ist bei mehreren Geräten/Programmen (zB Home-Office, ZV-DUO oder zweites Banking-Programm) ein echtes Manko
gruss rw
- ein EBICS-Zugang kann nur auf einem Gerät/Software-Installation aktiviert werden, das ist bei mehreren Geräten/Programmen (zB Home-Office, ZV-DUO oder zweites Banking-Programm) ein echtes Manko
gruss rw
Ist das wirklich so? Mir wurde von der Bank erklärt, dass im EBICS-Verfahren irgendwo (Festplatte, USB-Stick,...) ein Zertifikat läge (=Besitzkomponente). In Verbindung mit einem nur mir bekannten Passwort (=Wissenskomponente) kann ich dann Bankgeschäfte tätigen.
Habe ich das Zertifikat nun auf zwei Rechnern liegen oder nehme den Zertifikats-USB-Stick mit, sollte das gehen, dachte ich?
- bei mehreren (Kunden)-Zugängen ist das Thema "Kunden-ID" unbedingt zu beachten (ausführlich in den Datev-Hilfen beschrieben)
Was bedeutet dies in der Praxis, bezogen auf das DATEV-Zahlungsverkehr-Programm, wenn ich auch Zahlungen für Mandanten auf deren Konten durchführe?
Pro Zugang jeweils ein Passwort und ein Zertifikat, zwischen denen ich ständig wechseln muss? Mehrere EBICS-Bankgebühren gleichzeitig?
Könnten Sie, werte(r) Herr/Frau R.W., die diesbezügliche DATEV-Hilfe hier bitte verlinken?
Lasse mich sehr gerne eines Besseren belehren. Meine Erfahrung mit 2 Sfirm-Installationen sowie diverse Hinweise in Datev-Dokumenten ("Zurücksetzen des Zugangs") zB in 1003113 und 1035381 geben aber leider meinen beschriebenen Zustand wieder.
Ist der Einsatz eines USB-Stick überhaupt möglich? Ich kenne nur die Varianten Smartcard, Smartlogin und bankeigene Signaturkarte. Eine wahlfreie Ablage der Signatur wie bei HBCI mit Sicherheitsdatei ist mir nicht bekannt.
gruss rw
Siehe 1034238 . Die Rückschlüsse aus der Thematik sind komplex und nicht pauschalierbar, man sollte Sie aber zumindest im Hinterkopf haben.
gruss rw
Hallo Herr Berger,
nach unserem derzeitigen Kenntnisstand können Lastschriften über die neue Drittanbieterschnittstelle voraussichtlich ab September nicht gesendet werden. Daher muss unsere Empfehlung im Bezug auf Lastschriften EBICS lauten.
Die Aussage Ihrer Bank, dass es sich hierbei um ein "veraltetes Verfahren" handeln soll, kann ich nicht nachvollziehen. Von vielen Banken wird es extra für Geschäftskunden empfohlen, da HBCI eigentlich nur für den Privatbereich gedacht war.
Zu Ihrer Frage zur Einrichtung finden Sie die Informationen in der Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1034238 .
Sie initialisieren mit Ihrer DATEV-SmartCard den EBICS-Zugang, die elektronischen EBICS-Schlüssel werden dabei in der Datenbank des Programms Zahlungsverkehr gespeichert. Es können mit der selben SmartCard unterschiedliche Banken initialisiert werden.
Noch ein Hinweis zur Nutzung der beiden Verfahren. Es ist natürlich auch möglich erstmal beide Verfahren (PIN/TAN und EBICS) parallel einzusetzen und z.B. die Kontoumsätze mit HBCI (tagaktuell) zu holen und mit EBICS Lastschriften zu versenden.
Mit freundlichen Grüßen
Uschi Brandenburg
Produktmanagement Zahlungsverkehr
Sehr geehrte Frau Brandenburg,
vielen Dank für Ihr posting.
Eine weiterführende Frage zum letzten Teil Ihrer Antwort, denn demnach sollte folgendes Szenario möglich sein:
Der Mandant führt Überweisungen von seinem Konto genauso aus, wie er es heute handhabt, nämlich über HBCI PIN/TAN (ohne finAPI, da nicht über DATEV). Unsere Kanzlei tätigt vom gleichen Mandantenkonto wie bisher auch die Überweisungen, die wir für ihn tätigen, nur eben nicht mehr über HBCI PIN/TAN, sondern via meines EBICS-Zugangs (mit separater Kunden-ID, siehe oben).
Abgesehen von den zusätzlichen EBICS-Bankgebühren hätte die EBICS-Umstellung seines Kontos für den Mandant also keinerlei weitere spürbare Auswirkungen.
Frage: Ist das so oder nicht?
Zweite Frage:
"Im DATEV-Zahlungsverkehr die Kontoumsätze mit HBCI (tagaktuell) zu holen und mit EBICS Lastschriften zu versenden", wie Sie schreiben, funktioniert aber, so wie ich das alles bisher verstanden habe, dennoch nur über finAPI-HBCI, oder?
Dritte Frage:
Wenn ich nun, wie von R.W. oben beschrieben, mehrere Kunden-IDs von der Bank bekomme (1x für Kanzlei und je 1x pro Mandant), muss ich dann in der täglichen Praxis dauernd zwischen diesen "wechseln"? Oder ist das Thema Kunden-ID eher etwas, was nur einmal richtig eingerichtet werden muss und sodann im Hintergrund steht (denn ich habe doch trotz mehrerer Kunden-IDs nur einen EBICS-Zugang, oder)?
Genügt es auch unter EBICS wie bisher, in der Eigenorganisation den richtigen Mandanten markiert zu haben und der Zahlungsverkehr öffnet sich dann von selbst mit dem "richtigen" Zugang?
Herzliche Grüße,
FB
Hallo Herr Berger,
manchmal empfinde ich einen Servicekontakt zielführender, als hier vom Hundertstel ins Tausendstel zu kommen. Jede Antwort wird neue Fragen aufwerfen.
Teile Ihrer Fragen sind aus meiner Sicht auch zu unpräzise:
Im DATEV-Zahlungsverkehr die Kontoumsätze mit HBCI (tagaktuell) zu holen und mit EBICS Lastschriften zu versenden, wie Sie schreiben, funktioniert aber, so wie ich das alles bisher verstanden habe, dennoch nur über finAPI-HBCI, oder
Was funktioniert? Kontoumsätze abrufen über HBCI mit finAPI und Lastschriften per EBICS (ohne finAPI) einziehen - wenn Sie das meinen funktioniert es. EBICS hat nichts mit finAPI zu tun - jetzt wird hier alles durcheinander gewürfelt (auch wenn Sie es vielleicht anders meinen) uns sorgt in Summe für noch mehr Verwirrung.
Im Grunde genommen ist es hier fast wie im Steuerrecht. Jede Antwort beginnt mit "Es kommt darauf an..." Es ist aus meiner Sicht nicht zielführend, einen halben Vormittag eine Anfrage zu formulieren, bei welcher Derjenige der Sie liest ebenfalls einen halben Vormittag benötigt um zu verstehen, worum es eigentlich geht (umgekehrt wird es bei der schriftlichen Antwort genauso sein). Da ist ein Telefonat einfach besser...
Hallo Herr Sawatzki,
bitte lesen Sie doch erstmal den post der DATEV direkt obendrüber.
Habe ich gelesen, vorher schon
Mir ging es nur darum, dass Fragen ab einer bestimmten Komplexität nicht mehr schriftlich beantwortbar sind.
.... da ist was dran.
Die Anzahl der Varianten bei der Kombination der unterschiedlichen Voraussetzungen und Anforderungen explodiert regelrecht.
Ein Mathematiker würde wahrscheinlich mit "Permutationen" rechnen.
.. alles sehr unübersichtlich ...
... oder einfacher formuliert :
momentan führen NICHT viele Wege nach Rom,
aber hoffentlich wenigstens der Eine oder Andere
Hallo Herr Berger,
zu Frage 1
Frage: Ist das so oder nicht? - Ja das ist so
zu Frage 2
Ja, auch das ist korrekt. Ab spätestens 14.9. (für Unternehmen online Anwender bereits stufenweise seit 09.08.19) kann nur noch über finAPI HBCI genutzt werden.
zu Frage 3
Kunden-ID und User-ID wird einmal im Programm erfasst und initialisiert und der entsprechenden Bankverbindung zugeordnet, somit muss beim Ausführen eines Zahlungsauftrags nichts gewechselt werden. Anhand des Auftraggeberkontos weiß das Programm welche ID diesem zugeordnet ist.
Bei weiteren, insbesondere Detailsfragen steht Ihnen auch unser Programmservice Zahlungsverkehr gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Uschi Brandenburg
Produktmanagement Zahlungsverkehr
Sehr geehrte Frau Brandenburg,
vielen herzlichen Dank für die konkrete Beantwortung meiner drei überaus komplexen, mit Permutationen vergleichbaren Fragen. Somit kann ich mit meiner Kanzlei nun "beruhigt" zum EBICS-Verfahren wechseln und die Bank(en) künftig verstärkt an unserer Wertschöpfung teilhaben lassen.
MfG,
F. Berger
gefällt mir, Ihre Formulierung
Jedenfalls sind dann 3 der vielen möglichen Fragen zum Thema PSD2 konkret beantwortet