Liebe Kollegen,
seit dem 01.07.2019 gibt es ja den neuen Übergangsbereich (ehemals Gleitzone). Ich habe Mitarbeiter abzurechnen, die erst nach dem 01.07.2019 eingetreten sind und innerhalb des "Midijobs" verdienen. Ich rechne mit Lohn und Gehalt ab. Daher habe ich das Kennzeichen "Midijob/Gleitzone berechnen" in der entsprechenden Registerkarte Midijob/Gleitzone des Mitarbeiters aktiviert. In der Anmeldung zur Sozialversicherung setzt er mir dann aber trotzdem die 0 kein Entgelt im Midijob beim "Kennzeichen Gleitzone". Komischerweise macht er das uneinheitlich. Ich habe nun auch Mitarbeiter, wo er das plötzlich setzt bei der Anmeldung. Ich kann das nicht nachvollziehen. Er müsste doch immer die "1" setzen, wenn das Feld in der Registerkarte aktiviert ist. Hat jemand ähnliche Erfahrungen und eine Antwort?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich vermute, dass Sie ggf. unterschiedliche Personengruppen angelegt haben!?
Sie können das Kennzeichen für die Gleitzone setzen, dennoch wird er diese nicht berechnen z.B.: bei Geringfügig Beschäftigte (109), Auszubildende (102), Praktikanten (105) etc.
VG
Hallo,
bei Ihnen wird auf der DEÜV-Meldung das falsche Kennzeichen für die Gleitzone bzw. den Midijob angedruckt. Hierbei handelt es sich derzeit um eine Fehlerkonstellation in der Version 10.85 von Lohn und Gehalt. Aktuell ist eine Korrektur der fehlerhaften Meldung nur über sv.net möglich.
Der Fehler wird voraussichtlich mit der Version 11.01 (Bereitstellung Mitte September) korrigiert. Damit die DEÜV-Meldung nach der erfolgreichen Installation erneut erstellt wird, gehen Sie bitte in den jeweiligen Mitarbeiter über den Punkt Abrechnung | DEÜV-Meldung.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an den Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911 319-35600, Servicekontakt pro).
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG