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Unterschriften-Marathon

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letzte Antwort am 03.03.2016 11:09:07 von deusex
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könig-rother
Beginner
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Hallo Community,

bei einer Bilanzbesprechung unterschreibt unser Mandant folgendes:
Vollständigkeitserklärung, E-Bilanz, Bilanzbericht, ESt+GewSt+USt Erklärungen
(jeweils den Ausdruck authentifizierte Version). Bei der GmbH kommt noch das
Offenlegungsexempar dazu. Fraglich ist für mich, ob es nicht ausreichen würde
wenn der Mandant eine Einverständniserklärung zur elektronischen Übermittlung
der aufgelisteten Erklärungen/E-Bilanz und den Bilanzbericht unterzeichnen würde. Gibt es hierzu
irgendwo einen Hinweis oder Info - insbesondere wg. der Haftung?

Er bekommt natürlich die Formularausdrucke usw. in Kopie für seine Akten mit
Anschreiben überreicht.

Um kurze Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

C. König-Rother

m_fehlau
Fortgeschrittener
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Hallo Herr König-Rother,

die rein (haftungs-)rechtliche Klärung würde mich auch interessieren. Hier möchte ich mich mit meinem Halbwissen nicht aus dem Fenster lehnen.

Jedoch würde ich gern folgende Sichtweise beitragen: Durch die vielen Unterschriften erkennt der Mandant, dass auch eine gewisse Zeit in der Kanzlei aufgewendet wurde, um all diese Dokumente gewissenhaft zu erstellen. Dies wiederum spiegelt die viele Arbeit wieder, an die der Mandant sich dann hoffentlich mit Blick auf die Gebührenrechnung erinnert.

Btw: Sie haben vergessen, die Unterschrift für den Folgeauftrag "Jahresabschluss nächstes Jahr" zu erwähnen

Mit freundlichem Gruß aus Dresden

M. Fehlau

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deusex
Experte
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Jedoch würde ich gern folgende Sichtweise beitragen: Durch die vielen Unterschriften erkennt der Mandant, dass auch eine gewisse Zeit in der Kanzlei aufgewendet wurde, um all diese Dokumente gewissenhaft zu erstellen. Dies wiederum spiegelt die viele Arbeit wieder, an die der Mandant sich dann hoffentlich mit Blick auf die Gebührenrechnung erinnert.

Ich hoffe nur, ich habe den Sarkasmus richtig erkannt, welcher versteckt sein soll.

Über die Anzahl der Unterschriften, den Aufwand und die Qualität seiner Arbeit belegen zu wollen: . Ich denke an die "Zwei-Klick"-Gewerbesteuererklärung... Nein, also wirklich nicht.

Unterschriften: 1 x Legitimation (Freigabeerklärung/-bestätigung) für elektr. Einreichung Finanzamt und Bundesanzeiger, alle Steuererklärungen, für JA bzw. EÜR und ggf. weitere Bestätigung zu "strittigen" Bilanzansätzen.

Die Teilnahmerklärung (FA/BANZ) wird einmalig unterzeichnet und gilt fortan; die Auftragserteilung ebenso.

Optimal kann ein Steuerjahr eines Einzelunternehmers mit einer Unterschrift erledigt werden.

Dies ist ausreichend, wenn das "Legitimationsschreiben" korrekt ausformuliert ist.

Die Mandanten werden es Ihnen danken ("Warum musste ich bisher immer eine "Autogrammstunde" geben?) Den "Unterschriften-Marathon" (nette Wortschöpfung btw) haben wir vor ca. drei Jahren abgeschafft.

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könig-rother
Beginner
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Vielen Dank für Ihre Antworten...

Zu Auftrag Folgejahr:

Gut der Auftrag für's Folgejahr entfällt, da wir einen Steuerberatervertrag haben. Hierzu wird nur geklärt, ob weitere Aufträge gewünscht sind.

"Unterschriften-Marathon":

Haben Sie ein Muster für die Legitimation bzw. kann ich dies bei der Datev irgendwo finden? Oder haben Sie sich ein Schreiben selbst entworfen? Oder ist die Freizeichnung online eine Alternative (wobei - wenn ich hierzu wieder Vollmachten oder ähnliches brauche - lieber nicht.........)?

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deusex
Experte
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Hallo, wir haben eine eigene Vorlage erstellt.

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letzte Antwort am 03.03.2016 11:09:07 von deusex
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