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JAE überschritten und leider verpennt

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letzte Antwort am 12.07.2019 09:42:41 von silviabickel
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silviabickel
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Hallo liebe Helferlein

in LODAS bekam ich mit der Abrechnung Dezember 2018 den Text-Hinweis und auch über die Auswertung Nr. 70, dass bei einem Arbeitnehmer die
JAE-Grenze 2018 überschritten wurde.
Ich habe die Mandantin informiert, damit der AN die Wahl-Möglichkeit erhält, sich künftig freiwillig gesetzlich oder privat weiter zu versichern.

Irgendwann (??) kam die Antwort, dass der AN in der Krankenkasse bleiben möchte und dann .... reißt leider der Faden meiner Aktivitäten ab.

Die betreffende Krankenkasse hat bisher keinerlei Reaktion gezeigt.

Ich bin heute durch die Frage einer Kollegin wieder drüber gestolpert und wie unschwer zu erkennen ist ... leider 6 Monate zu spät.

Hat jemand für mich eine Info, in welcher Weise ich jetzt (ggf. mit Rückwirkung auf Januar 2019) tätig werden muss.

Danke im Voraus für Eure Hilfe
Silvia aus Hamburg

Michael-Renz
Experte
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Hallo Frau Bickel,

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, deren Versicherungspflicht wegen Überschreitens der maßgebenden Jahresarbeitsentgeltgrenze mit Ablauf des Kalenderjahres er- lischt, wird grundsätzlich als freiwillige Mitgliedschaft im Rahmen der sog. obligatorischen An- schlussversicherung nach § 188 Abs. 4 Satz 1 SGB V fortgeführt. Die freiwillige Mitgliedschaft ist für die aus der Versicherungspflicht ausscheidenden Arbeitnehmer nicht an die Erfüllung be- stimmter Vorversicherungszeiten im System der gesetzlichen Krankenversicherung geknüpft.“

Od​er habe ich ihre Frage nicht richtig verstanden? Wenn sie und der AN „nichts geändert haben“, ist der AN weiterhin im Rahmen der obligatorischen Weiterversicherung als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen KK versichert.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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sba1985
Einsteiger
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Meine bescheidene Erfahrung zu dem Thema:

Wenn man die Schlüsselung mitten im Jahr auf 9111 ändern will, um die Beiträge richtig abzuführen und zu melden, muss man die BGr-Wechselmeldung auf Januar datieren und alle nachfolgenden Meldungen stornieren.

Ich hatte auch bei übernommenen Mandaten gesehen, dass das selbst bei einer Neueinstellung nicht berücksichtigt wurde...

Rein sachlich ändert das auch nichts an der Beitragshöhe. Nur Status, Meldungen und Erhebungen der Beiträge sind dann falsch.

Von Beschwerden seitens der Kassen habe ich deswegen aber noch nichts gehört. Jedenfalls scheinen die Kassen das nicht so streng zu prüfen, wie bspw. die Überschreitung der Höchstverdienstgrenzen für die Familienversicherung.

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rukorni
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Guten Morgen,

ich würde prüfen, ob der AN in 2019 voraussichtlich  auch über der JAE liegt und wenn ja, die Schlüsselung der KV, ab 01.01.19 ändern und eine Nachberechnung durchführen.

Die Meldungen sind dann richtig. An den Beiträgen ändert sich nichts, so das der AN

von der nachträgliche Korrektur nichts merkt.

Viele Grüße

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sba1985
Einsteiger
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naja... da werden die Entgeltabrechnungen auch rückwirkend geändert wegen der neuen Schlüsselung.

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rukorni
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Ja, aber die Ausgabe kann unterdrückt werden.

MPD, Auswertungen, Zusatzeinstellungen, Druck der Brutto-Netto-Abr. aus Nachberechnung.

Dort lässt sich die Ausgabe schlüsseln, wie sie gebraucht wird.

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silviabickel
Beginner
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Allen Fleißigen Helferlein antworten:

Guten Morgen aus Hamburg...

Herzlichen Dank an alle. Ihr seid MEGA.
Habe alles mit einer Probeabrechnung gecheckt: sieht alles sehr gut aus.

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letzte Antwort am 12.07.2019 09:42:41 von silviabickel
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