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Bescheidabgleich: Wie können die Erklärungswerte aktualisiert werden?

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letzte Antwort am 29.02.2016 17:23:49 von Stephan_Hirsch
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willimüller
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Hallo Newsgroup,

wie kann ich für den Bescheidabgleich geänderte Erklärungsdaten berücksichtigen? Sachverhalt: Erklärung wird übermittelt, dann kommt noch ein geändertes Beteiligungsergebnis. Im ESt Programm wird das Ergebnis eingepflegt; beim Bescheidabgleich greift das Programm PFB aber auf die übermittelten Erklärungsdaten zurück. Kann ich diese aktualisieren?

Aktuell muss ich:

- zur Kontrolle das ESt wieder aufrufen,

- das Programm fragt mich, ob ich den Bestand wirklich aufrufen will, weil die Daten schon übermittelt wurden (Vorbelegung nein, weil der nette Programmierer mich vor mir selbst schützen will)

- einen Stammdatenabgleich vornehmen, den ich nicht abbrechen kann, sondern nur alle Abweichungen abwählen und dann mit JA bestätigen kann,

- und Verlassen des Bestandes kommt der Abgleich wieder hoch

Bei dieser Gelegenheit zur Erinnerung: Die Speicherung verschiedener Versionen der ESt Daten ist immer noch nicht möglich.

Schöne Grüße

Willi Müller

f_mayer
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In den Steuerprogrammen gibt es unter Mandant den Punkt "Erklärung abschließen". Nach Durchführung dieses Punktes unterbleibt zumindest der Stammdatenabgleich.

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willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Mayer,

Danke für den "Trost", leider nutzt das nichts; wenn ich einen geänderten Beteiligungswert erfasse, ist der "erledigt" Status wieder weg. Ein nochmaliges Änderung des Status ist unlogisch, da ich genau weiß, das noch mehr Änderungen der Beteiligungsergebnisse kommen werden.

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Eigentlich sollte unter "Mandant" "Programmverbindungen" der Punkt "Bescheideabgleich..." für die Übergabe sorgen (so zumindest meine Meinung).

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Müller,

eine Aktualisierung der übermittelten Erklärungsdaten für den elektronischen Bescheidabgleich ist derzeit nur durch eine erneute elektronische Datenübermittlung des geänderten Bestands an die Finanzverwaltung zu erreichen – und funktioniert auch nur dann, wenn die Finanzverwaltung genau diese elektronisch übermittelten Daten als Grundlage für den Bescheid heranzieht.

Bei der von Ihnen geschilderten Vorgehensweise (Aufruf Programm Einkommensteuer, Einpflegen des geänderten Werts, "manueller" Vergleich der Berechnung mit dem Bescheid) lässt sich aber - wie von Herrn Mayer zutreffend bemerkt - zumindest der Stammdaten-Abgleich vermeiden:

Dieser wird nicht mehr durchgeführt, wenn die Steuererklärung bereits elektronisch bei der Finanzverwaltung eingegangen ist und unter Extras | Einstellungen | Stammdaten im Bereich Die folgenden Einstellungen wirken beim Übermittlungsstatus „bei Finanzverwaltung eingegangen" die Kontrollkästchen Automatisch Stammdaten übernehmen bei Mandant öffnen  und  Automatisch Stammdaten übernehmen bei Mandant schließen deaktiviert sind.

Voraussetzung dafür ist, dass die ELSTER-Informationen in der Geschäftsfeldübersicht Einkommensteuer bzw. Elektronische Übermittlung aktuell sind - am einfachsten erreichen Sie dies durch die Einrichtung eines entsprechenden Abo-Auftrags.

Mit freundlichen Grüßen,

Stephan Hirsch

DATEV eG

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letzte Antwort am 29.02.2016 17:23:49 von Stephan_Hirsch
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