Hallo liebe KollegInnen,
der verschärfte Festschreibungszwang ab der DVD 13.0 scheint es unmöglich zu machen, die USt Voranmeldungen zu übermitteln, wenn noch nicht festgeschriebene Vorläufe vorhanden sind.
Bei einigen Mandanten buchen wir 3-4 monatliche kalkulatorische Abgrenzungen: geschätzte Bestandsveränderung Vorräte und noch nicht abgerechnete Leistungen, kalkulatorische AfA und Abgrenzung Sonderzahlungen. Diese Vorläufe wurden nicht festgeschrieben, da es nur geschätzte Werte sind die z.B. vor einem Export für das Finanzamt gelöscht wurden, um keine Diskussionen zu provozieren.
Um den Mandanten eine sinnvolle Entwicklungsübersicht präsentieren zu können, möchte ich diese Buchungen aber nicht vor der Festschreibung löschen. Auch Krücken wie die Vorläufe exportieren, löschen und nach der Festschreibung wieder importieren sind m.E. vorsinflutlich.
Warum gibt es keine Möglichkeit im Rahmen meiner eigenverantwortlichen Berufsausübung selbst zu entscheiden, Abgrenzungsvorläufe nicht festzuschreiben?
Viele Grüße aus Köln
Jupp Schmitz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Mal müsste mal probieren, die kalkulatorischen Buchungen nur im Bereich Handelsrecht ohne Festschreibung zu erfassen und die UStVA aus dem Bereich Steuerrecht zu senden.
Probiere ich morgen mal aus.
Thomas Günther
In der Vergangenheit hatten wir es auch oft so gemacht, dass wir für Jahresmandanten mit USt.-Pflichtigen Umsätzen (z B. Vermietung), die Erlöse kalkulatorisch gebucht hatten (o. VSt.) und die USt-VA dann aus der FiBu übermittelt hatten. Hat alles jahrzehnte gut funktioniert. Nun müssen wir das DATEV-Tool nutzen, was, um es nett zu umschreiben, grenzmäßig und peinlich ist.
Gruß A. Martens
Hallo Herr Schmitz,
bei der Übermittlung der UStVA bleibt alles wie bisher.
Das Recht kann nach wie vor genutzt und in der Rechteverwaltung eingerichtet werden.
Vom Wegfall des Ausnahmerechts, ab der DVD 13.0, ist nur der Import von Buchungsstapeln ohne Festschreibekennzeichen betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Roßmeisl
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG