Hallo zusammen,
mein Mandant hat folgende Frage,
Er möchte seinem Arbeitnehmer ein Elektrofahrrad zur Verfügung stellen. Leider kommt das Leasing-Modell aus welchen Gründen auch immer nicht in Betracht. Er möchte daher das Elektrofahrrad kaufen (8.000,-€) und die "Raten" wie beim Leasing-Modell als Gehaltsumwandlung festsetzen.
Geht das?
Kann er hierbei auch von der Sonderregelung Gebrauch machen? (0,5% des Bruttolistenpreises)
Vorab vielen Dank!
Lg
Hallo,
eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen an dieser Stelle nicht geben. Wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, um den Sachverhalt zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG