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Gehaltsumwandlung Elektrofahrrad bei Kauf

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letzte Antwort am 16.04.2019 07:43:49 von Kristin_Frohmeyer
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jessicah
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
178 Mal angesehen

Hallo zusammen,

mein Mandant hat folgende Frage,

Er möchte seinem Arbeitnehmer ein Elektrofahrrad zur Verfügung stellen. Leider kommt das Leasing-Modell aus welchen Gründen auch immer nicht in Betracht. Er möchte daher das Elektrofahrrad kaufen (8.000,-€) und die "Raten" wie beim Leasing-Modell als Gehaltsumwandlung festsetzen.

Geht das?

Kann er hierbei auch von der Sonderregelung Gebrauch machen? (0,5% des Bruttolistenpreises)

Vorab vielen Dank!

Lg

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
44 Mal angesehen

Hallo,

eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen an dieser Stelle nicht geben. Wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, um den Sachverhalt zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.04.2019 07:43:49 von Kristin_Frohmeyer
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