Hallo zusammen, mein Mandant hat folgende Frage, Er möchte seinem Arbeitnehmer ein Elektrofahrrad zur Verfügung stellen. Leider kommt das Leasing-Modell aus welchen Gründen auch immer nicht in Betracht. Er möchte daher das Elektrofahrrad kaufen (8.000,-€) und die "Raten" wie beim Leasing-Modell als Gehaltsumwandlung festsetzen. Geht das? Kann er hierbei auch von der Sonderregelung Gebrauch machen? (0,5% des Bruttolistenpreises) Vorab vielen Dank! Lg
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