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AG-Pflichtzuschuss und Auswertung

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letzte Antwort am 19.03.2019 10:59:41 von Kristin_Frohmeyer
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adb
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Hallo zusammen,

der AG-Pflichtzuschuss wird ja auf der Abrechnung nicht mehr ausgewiesen, sondern nur noch auf der Überweisung.

Ich habe das Problem, dass wir die Beiträge nicht überweisen, sondern einziehen lassen. Wir müssen aber prüfen, ob die Lastschriften korrekt sind. Mit dem neuen System habe ich keinen Überblick mehr. Gibt es nicht eine Auswertung, die den Gesamtbeitrag bAV pro Arbeitnehmer auflistet?

Ich fände es ineffizient, wenn ich das mit Excel-Listen abhandeln müsste.

Ich hoffe, es gibt dafür eine gute Lösung.

Neues Problem
Ich habe jetzt gefühlte tausend Probeabrechungen gemacht, aber ich bekomme es nicht hin, folgenden Sachverhalt richtig darzustellen:

Es sollen 268,00 € an die Versicherung gezahlt werden, die sich wie folgt zusammensetzen:

     206,45 €    Eigenanteil des Mitarbeiters

       26,59 €    AVWL

       34,96 €   15 % aus 233,04 (Eigenanteil + AVWL)

Nach meiner Berechnung müsste sich der Gehaltsverzicht im Nettoabzug auf 233,04 € belaufen.

Für die Steuer müssten 268,00 € ohne Berechnung bleiben.

M. E. fehlt in der Schlüsselung der Mandantendaten beim AG-Pflichtzuschuss die Auswahl im Hundert (268,00 / 115 x 15).

Bemerkung nebenbei. Wir wollen den Zuschuss von 15 % auch für die Altverträge auf freiwilliger Basis zahlen. Neben dem AG-Pflichtzuschuss habe ich aber in den Dokumenten nichts gefunden, um das abzubilden.

Ich habe die Hoffung, dass mir jemand sagen kann, wie ich das korrekt schlüsseln muss, damit das Ergebnis stimmt, oder mir einen Hinweis gibt, ob ich einen Denkfehler habe.

Viele Grüße

Angelika Döhler

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Döhler,

der Arbeitgeber-Pflichtzuschuss wird im Bruttoteil der Brutto-/Netto-Abrechnung des Mitarbeiters über die Stammlohnarten 890 - 899 ausgewiesen.

In der Auswertung 87 finden Sie eine Übersicht über die bAV-Verträge der einzelnen Arbeitnehmer, welche Sie beim Prüfen der abgerechneten Werte unterstützt.

Weitere Informationen zu den Stammlohnarten und den relevanten Auswertungen der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie unter Punkt 1.1 des Info-Dokumentes 1020917 "Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018".

Zu Ihrem Sachverhalt:

Bitte legen Sie unter Mandantendaten | AG-Pflichtzuschuss bAV eine Berechnungsvariante an, in der Sie die gesetzlichen 15% schlüsseln. Wählen Sie als Berechnungsart "auf Hundert (z.B. 100,00 EUR + 15%)" aus.

Unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten sind zwei Verträge notwendig:

1. Vertrag zur Abrechnung der AVWL:

> Erfassen Sie alle relevanten Stammdaten für diesen Vertrag

> Hinterlegen Sie in der Registerkarte "Allgemein" die angelegte Berechnungsvariante des AG-Pflichtzuschusses

> Setzen Sie in den gleichen Maske den Haken "AVWL - Altersvermögenswirksame Leistung"

> Erfassen Sie in diesem Vertrag in der Registerkarte "Gehaltsumwandlung" den Wert von 26,59€

2. Vertrag zur Abrechnung des regulären Gehaltsumwandlung:

> Erfassen Sie ebenfalls alle relevanten Stammdaten für diesen Vertrag

> Hinterlegen Sie auch hier in der Registerkarte "Allgemein" die angelegte Berechnungsvariante des AG-Pflichtzuschusses

> Erfassen Sie in der Registerkarte "Gehaltsumwandlung" den Wert von 206,45€

Mit dieser Hinterlegung kommen folgende Arbeitgeber-Anteile zustande:

1. Vertrag = 3,99€ (26,59€ / 100% * 15%)

2. Vertrag = 30,97€ (206,45€ / 100% * 15%)

In Summe werden 34,96€ als AG-Pflichtzuschuss ausgegeben.

Liebe Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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adb
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Hallo Frau Mertel,

im ersten Versuch hat das leider nicht funktioniert.

Ich bekomme die richtigen Beträge dann angezeigt, wenn ich in dem ersten Vertrag die 26,59 € sowohl als Arbeitgeberanteil als auch als Gehaltsverzicht eintrage.

Denselben Effekt erziele ich, wenn ich nur einen Vertrag anlege, AVWL anklicke, bei Arbeitgeberanteil die 26,59 € und beim Gehaltsverzicht 233,04 € (26,59 € + 206,45 €) eingebe.

Das Steuer- und SV-Brutto ist aber in beiden Fällen nur um 233,04 € erniedrigt.

Der Arbeitgeberzuschuss bleibt unberücksichtigt, obwohl er im Brutto als frei angegeben ist.

Müssten nicht insgesamt 268,00 € steuer- und SV-frei sein? Habe ich da einen Denkfehler?

Was die Auswertung 87 angeht, so hilft mir diese nicht weiter, weil sie anscheinend nur im Dezember statt jeden Monat ausgegeben wird. Kann man eine monatliche Ausgabe steuern?

Viele Grüße

Angelika Döhler

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Döhler,

das Steuer- und SV Brutto ist um 233,04€ gemindert, da das der Wert für die Gehaltsumwandlung ist. Der AG Pflichtzuschuss wird vermutlich mit der Stammlohnart 891 abgerechnet. Diese ist Steuer und SV-frei und fließt nicht in das Gesamtbrutto ein.  Demnach ist das Steuer- und SV-Brutto der Betrag der sich aus der Differenz zwischen Gehalt und der Gehaltsumwandlung ergibt.

Die Auswertung 87 kann monatlich nur über einen Temp. Auswertungsabruf abgerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
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