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Abfindung ausgeschiedener Mitarbeiter im Vorjahr korrigieren

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letzte Antwort am 24.01.2019 09:07:10 von björn
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lindarella
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Guten Morgen,

eine ehemalige Mitarbeiterin die zum 31.12.2018 gekündigt wurde soll jetzt laut Gericht eine Abfindung erhalten. Grundsätzlich kein Problem, aber es soll nicht über eine Nachberechnung im Januar abgerechnet werden. Sondern über Wiederabrechnung einzelne PN laufen, also das alles in 12/2018 ist.

Ich hab alles erfasst und eine Probeabrechnung für 12/2018 gemacht, nun wird auf der Lohnabrechnung alles wieder aufgeführt, Lohn, Urlaubsabgeltung und die Abfindung. Unterm Strich steht dann quasi die Gesamtsumme, Lohn und Urlaubsabgeltung wurden ja aber schon gezahlt. Woher weiß ich denn jetzt welche Summe noch überwiesen werden muss?

Liebe Grüße!

björn
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Hallo Frau Malburg,

sie müssen bei einer Wiederholungsabrechnung den bereits bezahlten Betrag manuell im Minus als Vorschuss in den Bewegungsdaten erfassen, damit nur noch der Differenzbetrag zur Zahlung erstellt wird.

Gruß

lindarella
Einsteiger
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Aber dann siehts doch so aus, als hätte sie im Dezember keinen Lohn erhalten, oder nicht?

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björn
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Nein. Da Sie ja mit der Kürzung aufzeigen, was die AN bereits erhalten hat.

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ulli_preuss
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Hallo,

Sie schreiben von einer Wiederholungsabrechnung, in der jetzt eine Abfindung berücksichtigt werden soll. Da muss sich doch zwangsläufig eine Differenz zwischen der bereits durchgeführten Abrechnung und der neuen ergeben, wenn Sie den Auszahlungsbetrag der ursprünglichen Abrechnung als "bereits ausgezahlt" oder "Vorschuss" erfassen.

Aber davon mal ganz abgesehen: Ich glaube nicht. dass Ihre Abrechnung korrekt sein wird. Im Steuerrecht gilt das Zuflussprinzip, welches nur in Ausnahmefällen und mit Rücksprache des zuständigen Lohnsteuerfinanzamtes in den ersten 3 Wochen des Folgejahres durchbrochen werden kann.

Diesen Zeitraum haben Sie bereits überschritten, so dass die Versteuerung im Januar erfolgen muss. Sie werden also um den Januar nicht herumkommen. Den Ablauf im Zusammenhang mit angesammelten Überstunden habe ich einer Kollegin bereits hier geschildert: "Abfindung" durch Vergleich Austritt Vorjahr LODAS , die grundsätzliche Vorgehensweise ist aber identisch. (Diesen Fall habe ich gerade eben bei 5 Arbeitnehmern eines AG durch.)

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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lindarella
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Ich muss jetzt nochmal nachfragen: erfasse ich die Überzahlung als Nettoabzug als Vorschuss (erscheint ja dann unten rechts im Kästchen) oder muss ich das Ganze als Bruttoabzug erfassen?Wenn ja,wie mache ich das? Ich Frage deshalb,weil wenn ich das als Netto erfasse werden vorher ja vom Bruttogehalt nochmals SV und Steuern berechnet und abgeführt oder hab ich da einen Denkfehler?   Liebe Grüße!

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björn
Experte
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Sie tragen die bisherige Gehaltszahlung über Bewegungsdaten -> Erfassungstabellen wie folgt ein:

     1. in der Spalte "BS" eine 3

     2. in der Spalte "LA" eine Nettolohnart die z. B. Vorschuss heißt oder ähnlich

     3. in der Spalte "Wert" den Betrag mit "-" eintragen

Es werden in Ihrem Fall nur noch die Abfindung steuerrechtlich beurteilt. Das können Sie anhand von dem Buchstaben "N" erkennen der vor der Zeile angestellt ist.

Alle anderen Werte bleiben ggü. der letzten Abrechnung gleich.

Gruß

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lindarella
Einsteiger
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Genau so hatte ich das auch erfasst, allerdings erscheint kein N vor der Lohnart, daher bin ich mir halt unsicher ob nicht nochmal Steuern etc. vom Lohn Dezember abgeführt werden.

Liebe Grüße!

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björn
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Sorry zu weit gesprungen. Bei einer Wiederholungsabrechnung taucht kein "N" auf.

Aber wenn Sie eine Abfindung abrechnen taucht diese bei der Steuerberechnung separat auf, da es kein laufender Bezug ist.

Wenn Sie sich nicht sicher sind können Sie auch die Werte aus beiden Abrechnungen vergleichen.

Gruß

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letzte Antwort am 24.01.2019 09:07:10 von björn
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