Liebe Community,
eine MA erhält für drei Tage Krankengeld, arbeitet an diesen besagten Tagen allerdings im Rahmen der Wiedereingliederung wenige Stunden. Den Rest des Monates arbeitet sie wieder normal (auch ohne Krankengeld). Nun meine Frage: die Fehlzeit "Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur" dürfte ich dann ja eigentlich nicht für diese drei Tage eintragen und müsste manuell das gekürzte Gehalt für den kompletten Monat berechnen. Dieses würde ich dann bei Personaldaten - Entlohnung einfach bei diesem Monat entsprechend verringern. Aber wie erhält die Krankenkasse nun die Meldung, dass ein Teil-Krankengeld für die drei Tage gezahlt werden muss? Vermutlich nur, indem die Krankenkasse ein Formular schickt, dass ich schriftlich auszufüllen habe....anders könnte ich mir es nicht erklären. Oder wie wäre die korrekte Vorgehensweise?
Danke für HIlfe!!
Hallo,
wenn die erfasste Fehlzeit nicht beendet werden soll, ist die Abrechnung von sozialversicherungspflichtigem Entgelt über eine zweite Personalnummer durchzuführen.
Das Vorgehen ist im Dokument Abrechnung einer Wiedereingliederung nach längerer Krankheit erläutert.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG