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ESt: Hinweis wg. Investitionsabzugsbetrag?

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letzte Antwort am 17.12.2018 10:07:19 von bodensee
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Gelöschter Nutzer
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Leider muss ich mich mal aus den "Niederungen der Steuerdeklaration" melden (damit ernähre ich immer noch meine Kinder und nicht mit Visionen)...

Was soll dem geneigten Anwender dieser Hinweis sagen:

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Warum soll ich eine Erläuterung auf einem gesonderten Blatt erstellen? Das Finanzamt möchte doch keine weiteren Unterlagen zur Steuererklärung....

Und wenn doch: Warum soll ich das manuell machen, wenn doch alle Daten im DATEV Anlagprogramm erfasst sind?

Viele Grüße

Jupp Schmitz

bfit
Meister
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Nachricht 2 von 16
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Moin,

einfach abhaken und vergessen! Das ist wieder mal so ein Hinweis aus der Kategorie "Die Nutzer sind zu dumm, um ihren Job selber zu machen". Davon gibt es bei DATEV in den letzten Jahren leider immer mehr.

Das Finanzamt will keine Belege mehr und bekommt von mir keine Belege mehr bzw. nur im absoluten Ausnahmefall. Im Moment teste ich gerade, ob bzw. wann der Computer Fälle aussteuert und dann doch noch Belege angefordert werden.

Viele Grüße,

BF

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bodensee
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dem Grunde nach haben Sie Recht, aber leider m. Erfarhung mit dem FA Konstanz

ist leider so dass seit bundeseinheitlich - keine Belege mehr einreichen gilt- vermehrt Nachfragen nach Belegen kommen.

Auf meine Nachfrage ich kann diese auch gleich mitschicken verbessert den workflow erheblich kommt dann der üblich Einwand - papierlos. Ein böser wer Schilda dahinter vermutet.

Andernseit das Landesamt in Bayern ich glaube es war im Sommer ein Liste veröffentlicht welche Belege denn immer mit einzureichen seien, das sind mehr als ich jemals mit eingereicht hatte, die Liste umfasst glaube ich 2-3 Din A 4 Seiten.

Bislang halte ich es immer noch so , dass ein Exemplar des gebundenen Abschlussberichts egal ob 4-3 oder Bilanz an das FA geht. In keinem Fall wurde es bislang zurückgeschickt mit dem üblichen Anschreiben wir wollen keine Belege mehr und in dem gebundenen Exemplar ist natürlilch auch die Entwicklung des IAB enthalten.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Gelöschter Nutzer
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Ich reiche überhaupt keine Belege mehr ein und das klappt an sich ganz hervorragend. Die paar Nachfragen sind zu vernachlässigen. Angeforderte Belege Mail ich einfach zu.

Gruß A. Martens

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bodensee
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Belege via Mail ans Finanzamt ? Wie verschlüsselt ?

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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paranoius
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Das Finanzamt akzeptiert derzeit keine Verschlüsselung.

Wir schicken die Belege abhängig von der Menge per Post oder per Fax.

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bodensee
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Eben deswegen meine Nachfrage an Herr Martens.

Habe gerade gestern mit der EDV Zuständigen beim FA Konstanz telefoniert und nachgefragt ob ich wie die letzten Jahre auch Sammelfristverlängerungsanträge via Excel Datei schicken kann mit individueller Verschlüsselung.

Keine Chance - Post oder Fax war die Antwort die dann von SGL Ebene zurückkam.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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Ich verwende keine Verschlüsselung. Es wird einfach gemailt und gut ist.

Fax ist bei VoiceOverIP im Grunde auch keine Lösung, da hier ja ebenfalls alles digital über das Internet übermittelt wird und die Daten ja auch abgefangen werden könnten.

Gruß A. Martens

bodensee
Experte
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Fax haben Sie Recht ausser man ist tatsächlich noch in der Lage ein analoges - historisches- Faxgerät zu besitzen.

Gut wenn Sie aus praktischen Gründen auf die Verschlüsselung verzichten ist das ja ihre Entscheidung.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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paranoius
Einsteiger
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Wenn Sie ohne Verschlüsselung senden, ist das ein klarer Verstoß gegen die DSGVO.

FaxOIP gilt nach meiner Kenntnis noch als sicher.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 11 von 16
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Das Finanzamt unterliegt dem Steuergeheimnis, daher sehen wir das nicht so streng. 🙂

Man muss nicht über jedes Stöckchen springen, was einem hingehalten wird.

Solange das Finanzamt nicht in der Lage ist, per Elster auch Belege zuzusenden, dann muss man sich eben behelfen. Ich hätte auch kein Problem 30 Seiten per Fax zuzusenden. Ich versende eh elektronisch. Für das Finanzamt sieht es aber anders aus.

Gruß A. Martens

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paranoius
Einsteiger
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Es geht nicht darum, dass das Finanzamt dem Steuergeheimnis unterliegt.

Es geht darum, dass das Mail während des Weg vom Sender zum Empfänger öffentlich zugänglich ist

Das ist kein Stöckchen, das ist ein eklatanter Verstoß gegen die DSGVO mit allen Konsequenzen.

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Gelöschter Nutzer
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Danke, ich nehme das zur Kenntnis.

Gruß A. Martens

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bodensee
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Fax via VOIP gibt es hier einen 'alten Thread' einhellige Meinung Verstoß gegen DSGVO.

Aber by the way von Rechtsanwälten habe ich seit Mai diverse Vertragsanhänge als pdf erhalten alle unverschlüsselt.

D.h. nicht jeder hält sich halt an die gesetzlichen Vorgaben. Das kann und darf ja auch jeder selbst entscheiden.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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stefans
Fortgeschrittener
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Die Standardverschlüsselung einer E-Mail ist die Transportverschlüsselung und da das Finanzamt keine End-to-End-Verschlüsselung anbietet, kann hier wohl kaum ein Verstoß gegen die DSVGO vorliegen.

Zumindest lässt es genug Spielraum, eine eigene Entscheidung zu treffen.

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bodensee
Experte
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Nun die eigene Entscheidung ist es immer . Jeder darf und kann auch bewußt gegen die DSGVO verstossen.

Es geht auch nicht um die Transportverschlüsselung. Sondern um unverschlüsselte Anhänge weil diese sind durch die Transportverschlüsselung nicht verschlüsselt. Dies ist berufsrechtlich seit dem 25.5. nicht mehr zulässig.

Die Finanzämter wissen von der Problematik. Es ist ja gerade der Irrsinn das die DSGVO für uns gilt als Berufsgeheimnisträger, für die Finanzverwaltung aber eben nicht. Von dort erhalte ich unverschlüsselte Dateinanhänge im pdf Format. Aber wird STB dürfen eben keine unverschlüsselten Dateianhänge mehr versenden.

Die Finanzämter wiederum habe Weisung von der OFD keine verschlüsselten Email-Anhänge anzunehmen weil sie dies entweder technisch nicht können ( Datev Email Verschlüsselung) oder aber die Gefahr von Vireninfektion besteht.

Mit den Betriebsprüfern vereinbare ich inidividuell ein Passwort und die BP setzt sich ein Stück über die Weisung der OFD hinweg weil er Workflow einfach besser ist.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 17.12.2018 10:07:19 von bodensee
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