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unterjähriger Mandantenübertrag von Lodas nach LuG: BG Stamdatenabruf erforderlich?

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letzte Antwort am 18.12.2018 15:44:13 von Lara_Hien
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petrastuhlemmer
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Hallo ,

wir mussten jetzt noch für 12/2018 einen Mandanten aus Lodas übernehmen. Die Erstbestückung ist erfolgt. Die Arbeitsanweisungen von LEXinform habe ich soweit beachtet:

Erstellung des digitalen Lohnnachweises in LODAS und Lohn und Gehalt

Bei einem unterjährigen Systemwechsel muss in LODAS ein Teillohnnachweis für
den in LODAS abgerechneten Zeitraum mit dem Meldegrund Systemwechsel, Ende
der Abrechnung mit LODAS (UV06)" erstellt werden, wenn kein anderer
Meldegrund vorrangig gilt (z. B. Vergabe einer neuen Mitgliedsnummer, gleiche
Berufsgenossenschaft (UV05)). Dieser bildet den bisherigen
Abrechnungszeitraum des Veranlagungsjahrs ab. Beispiele zur Erstellung des
Teillohnnachweises in LODAS befinden sich im Dokument: Meldeverfahren zur
Unfallversicherung - Beispiele und Lösungen für LODAS (Dok.-Nr. 5303207).

Lohn und Gehalt erstellt mit dem Monatsabschluss im Dezember des
Übernahmejahrs einen weiteren Teillohnnachweis mit dem Abrechnungszeitraum ab
Übernahme der Lohnabrechnung.

Ist auch ein Stammdatenabruf bei der BG durchzuführen, da der Vorberater zum 30.11.2018 den Systemwechsel gemeldet hat?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

VG Petra Stuhlemmer

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Lara_Hien
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Hallo Frau Stuhlemmer,

der Abruf für die Stammdaten der Unfallversicherung ist auch in Lohn und Gehalt durchzuführen. Den Abruf können Sie auf der Mandantenebene in der Menüleiste unter Abrechnung | Abruf Stammdaten Unfallversicherung starten. Dort wählen Sie bitte das entsprechende Jahr aus und setzen den Haken bei der aktuellen Mitgliedsnummer.

Mit "OK" bestätigen Sie den Abruf, dieser wird im Anschluss gesendet.

Weitere Informationen zur Unfallverischerung in Verbindung mit einem Systemwechsel finden Sie  hier.

Viele Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 18.12.2018 15:44:13 von Lara_Hien
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