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Einkommensteuer - Nur Ehefrau

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letzte Antwort am 11.12.2018 12:13:09 von stefans
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f_mayer
Fachmann
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Folgender Sachverhalt: Ehepaar, Ehemann lebte im Ausland, Ehefrau im Inland. Wir möchten nun nur für die Ehefrau eine Steuererklärung abgeben, hierbei soll auch der Pauschbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt werden. Den Ehemann möchten wir aber in den Stammdaten behalten.

Gegenwärtig haben wir uns damit beholfen, im Einkommensteuerprogramm den Ehemann zu löschen und die Daten der Ehefrau als die des Steuerpflichtigen einzutragen. Das funktioniert auch, nur muss man beim Stammdatenabgleich aufpassen, dass man nicht in die eine oder andere Richtung überschreibt. Ist für so einen Fall eine andere Vorgehensweise angedacht?

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

stefans
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
150 Mal angesehen

Moin Moin Herr Mayer,

da Sie schreiben "lebte im Ausland" gehe ich davon aus, dass in Zukunft wieder für beide eine Veranlagung durchgeführt werden soll und diese StErkl. eine Ausnahme bleibt? Dann würde ich vermutlich auch Ihre Lösung wählen, mit der Gefahr des fehlerhaften Stammdatenabgleich.

Sollten noch weitere "echte" Einzelveranlagungen folgen, würde ich entweder die Stammdaten des Mandanten ändern und die Ehefrau als Steuerpflichtigen eintragen und den Ehemann nur als "Ehepartner".

Oder eine neue/ weitere Mandantennummer vergeben nur mit den Daten der Ehefrau als "Beziehung"/ Verknüpfung.

Beste Grüße

Stefan

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letzte Antwort am 11.12.2018 12:13:09 von stefans
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