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Stammdaten Unfallversicherung

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letzte Antwort am 13.12.2018 07:55:03 von floreana
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floreana
Fortgeschrittener
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Liebes Forum,

wenn die Abfrage Stammdaten UV bereits im November rückgemeldet wurde ( übernommen 01/19: Unfallversicherung /Beginn Mitgliedschaft: Bisheriger Wert 01.01.18, Wert aus Rückmeldung: 01.01.19; Unfallversicherung  Ende Mitgliedschaft: Bisheriger Wert 31.12.18, Wert aus Rückmeldung: 31.12.19 etc.) muss man selbst manuell nichts mehr anstoßen, damit die Auswertungen am Jahresende korrekt angezeigt werden,  richtig?

Vielen Dank...

björn
Experte
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Das ist richtig.

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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 7
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Vielen Dank erst einmal für die Antwort. Im letzten Jahr erschien bei mir im November allerdings eine Auswertung 423 - Abfrage Stammdaten Unfallversicherung - was dieses Jahr bei mir bisher (?) nicht der Fall ist. Was könnte es damit auf sich haben? Braucht man diese zwingend?

viele Grüße

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icko
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Hallo !         

Schauen Sie doch mal am Anfang des Jahres, wenn alle Daten schon vorlagen und man den automatischen Abruf drin hat, so sollte dies schon direkt zu Beginn des Jahres für die 2018-er Stammdaten erfolgt sein.

LG

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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 7
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Guten Morgen, leider nein....die Auswertung 423 erscheint im Jahr 2018 bisher noch gar nicht. Bedeutet das, dass ich einen neuen Stammdatenabruf machen muss? Bei mir steht übrigens bei Mandantendaten - Sozialversicherung - Unfallversicherung - Stammdaten automatisch abrufen: "wie allgemeine Daten". Ist das ok? Oder besser "Ja"?

Danke für Hilfe!

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 7
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Hallo,


die Auswertung 423 dokumentiert, ob die Datenübermittlung der Abfrage Stammdaten Unfallversicherung durchgeführt wurde.


Seit dem 01.11.2018 läuft mit dem Senden von Stammdaten oder einer Abrechnung der automatische Stammdatenabruf für das Meldejahr 2019 an.


Die Auswertung kann daher im Programm Auswertungen auch unter einem anderen Bearbeitungsmonat als im vergangenen Jahr zu finden sein.


Haben Sie bereits Rückmeldungen von der Berufsgenossenschaft für das Meldejahr 2019 erhalten?


Sie können diese entweder im Übernahmeprotokoll oder unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften im Bearbeitungsmonat 01/2019 sehen. Sind dort bereits Rückmeldungen für 2019 enthalten, ist die Stammdatenabfrage erfolgt und es ist keine erneute Abfrage erforderlich.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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floreana
Fortgeschrittener
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Liebe Frau Heinlein,

erst einmal herzlichen Dank, dass Sie sich zu meiner Frage äußern, das hilft mir sehr! Im Bearbeitungsmonat 01/2019 steht bei Mdt-Daten - Sozialversicherung - Unfallversicherung - Mitgliedschaften - Gültigkeit der rückgemeldeten Daten: 01.01.2019 -31.12.2019, ist es das?

Ebenfalls habe ich das Übernahmeprotokoll im November erhalten. Nur warum mir weiterhin die Auswertung 423 fehlt ist mir ein Rätsel....

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letzte Antwort am 13.12.2018 07:55:03 von floreana
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