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Krankenversicherung Kinder - Wann in welcher Anlage?

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letzte Antwort am 29.11.2018 16:50:57 von stefans
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f_mayer
Fachmann
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Ich habe bei einem Mandanten die Abfrage für die vorausgefüllte Steuererklärung vorgenommen, Jahr 2017. Die Krankenversicherungsbeiträge für das ältere Kind erscheinen in der Anlage Vorsorgeaufwendungen, Zeile 42, Kennziffer 601. Die Beiträge für das jüngere Kind sind in der Anlage Kind aufgeführt, Zeile 31, Kennziffer 66 eingetragen. Laut Angaben des Finanzamtes sind diese Daten identisch hinterlegt.

Auf dem Formulardruck der Anlage Vorsorgeaufwand heißt es in Zeile 40 rechts "'Andere Personen' sind z.B. Kinder für die kein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht (bei Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag sind die Eintragungen in den Zeilen 31 bis 37 der Anlage Kind vorzunehmen)."

Anspruch auf Kindergeld ist bei beiden Kindern erfasst, beide sind auch deutlich unter 18 Jahre alt. Warum werden die Daten das ersten Kindes in der Anlage Vorsorgeaufwand wiedergegeben? Ein Auffälligkeit noch, vom ersten Kind wurde die Identifikationsnummer nicht rückübertragen, vom zweiten Kind hingegen schon, die manuelle Nacherfassung ändert aber nichts.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

0815
Fachmann
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Nachricht 2 von 3
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Ja, bei Kindergeldbezug müssten die Aufwendungen in die Anlage Kind. So sagt es auch eine Übersicht aus einer Fortbildung zur ESt 2015:

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Spontan hätte ich ja die Idee, dass die Versicherung aufgrund der fehlenden IdNr. die Beiträge nicht für das Kind übermitteln konnten, und deshalb die Beiträge kurzerhand für die Eltern mit übermittelt haben?

Letztenendes: Wirkt es sich denn aus? Meistens ja nicht; und dann könnten Sie es ja einfach da stehen lassen.

Viele Grüße.

stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
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Moin Moin Herr Mayer,

ich vermute die unterschiedlichen Übertragungen liegen an den unterschiedlichen Eingaben seitens der Krankenkassen. Sei es Software, Mitarbeiter oder Willkür geschuldet.

Zumindest in den ersten Jahren der VASt wurden m.E. die meisten Krankenversicherungsbeiträge (fälschlicherweise) in die Anlage Vorsorgeaufwand übermittelt. Durch die (richtigen) Vorjahreseintragungen in der Anlage Kind, waren die Beträge erstmal doppelt erfasst...

Ich belasse die elektronisch übermittelten Werte immer an der Stelle, in der sie eingespielt wurden. Die korrekten Angaben in der Anlage Kind zum Anspruch auf Kindergeld führen insgesamt zum korrekten steuerlichen Ergebnis und seitens des Finanzamtes kam es weder zu Nachfragen, noch fehlerhaften Bescheiden.

Beste Grüße

Stefan

EDIT aufgrund 0815:

Die fehlende ID des Kindes seitens der Krankenkasse halte ich sogar für eine plausible Erklärung für die fehlerhaften Eintragungen.

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letzte Antwort am 29.11.2018 16:50:57 von stefans
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