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Einkommensteuer comfort und beschränkte Steuerpflicht

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letzte Antwort am 17.11.2018 14:23:51 von bodensee
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bergerflorian
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Liebe Gemeinde,

vielleicht sehe ich ja gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht aber...

…ist es (nicht?) möglich, bei bestehendem (und bislang unbeschränkt steuerpflichtigem) Mandant über Einkommensteuer comfort  eine Steuerberechnung für das Szenario "beschränkte Steuerpflicht" zu berechnen bzw. gar eine entsprechende Erklärung abzugeben?

In der Leistungsbeschreibung des Programms heißt es:

"DATEV Einkommensteuer comfort liefert Ihnen sichere Berechnungsergebnisse auch bei komplexen Sachverhalten (z. B. Gesonderte- und einheitliche Feststellung, Land- und Forstwirtschaft und beschränkter Steuerpflicht)."

Wie schlüsselt man dies?

Mit freundlichen Grüßen,

F. Berger

mapex
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eigenes Programm!

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
bodensee
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Hat herr Amonn bereits richtig beantwortet, eigenständiges Programm...

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bergerflorian
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Vielen Dank, werte Kollegen!

Verbesserungsvorschlag an DATEV:

Es können direkt beide Ehegatten ins beschränkte ESt-Programm übernommen werden und nicht nur einer

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bodensee
Experte
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schwierig.

bei beschränkter Steuerpflicht gibt es keine Zusammenveranlagung. Und es muss leider überhaupt nicht sein dass beide Ehegatten gleichzeitig verziehen. so kann einer unbeschränkt und der andere beschränkt bleiben.

Daher würde die Übernahmen beider keinen Sinn ergeben oder ander Fehler eröffnen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bergerflorian
Aufsteiger
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Sehr geehrter Herr Eberhardt,

"meine" Ehegatten sind tatsächlich nicht zusammen verzogen, sondern im zeitlichen Abstand (und ebenso die Kinder).

Die Frage, ob beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht besteht, ist im vorliegenden Fall auch nicht eindeutig zu beantworten bzw. kann, wie so oft im Steuerrecht, je nach "Gestaltung", unterschiedlich beurteilt werden. Insofern müssen (zunächst nur für die Berechnung) beide auch ins Alternativprogramm "umziehen".

Dass es bei beschränkter Steuerpflicht keine Zusammenveranlagung gibt ist mir bekannt, dennoch hatte ich für die reine Berechnung der Steuer auf eine "Knopfdruck-Lösung" gehofft (z.B. ein schlichtes Auswahlmenu, etwa unter weitere Angaben: beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht, meinetwegen auch "nur für die Berechnung").

Aber zumindest gibt es eine Lösung, daher ist dies nicht als Beschwerde anzusehen. Die Ehefrau muss eben manuell auf einen getrennten Bestand umgezogen werden. Daher der blitzartige Wunsch, beide direkt übernehmen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

F. Berger

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bodensee
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Ich befürchte bei der Menge an Baustellen die die Datev hat , wird dieser Wunsch nicht gerade Priorität haben.

Aber bei solchen Fallsimulationen wäre natürlich das Programm EST- Voraus bzw. ein tool in der Wirtschaftsberatung mehr als hilfreich.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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mapex
Fachmann
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dennoch hatte ich [...] auf eine "Knopfdruck-Lösung" gehofft

so geht es mir seit jahren beim Jahresabschluss

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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bergerflorian
Aufsteiger
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dennoch hatte ich [...] auf eine "Knopfdruck-Lösung" gehofft

so geht es mir seit jahren beim Jahresabschluss

...nicht nur Ihnen! 

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bodensee
Experte
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Nun die Knopfdrucklösung erwarten doch regelmäßig die Mandanten von uns.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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9
letzte Antwort am 17.11.2018 14:23:51 von bodensee
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