Hallo zusammen,
ich bekomme die Fehlermeldung "Es wurde kein DEÜV-relevanter Beschäftigungszeitraum erfasst. Eine abrechnungsunabhängige Anmeldung kann nicht erfolgen." Tatsächlich habe ich für die beiden betroffenen Mitarbeiter keine Meldung bekommen. Wo liegt mein Fehler?
Gruß
fine
Hallo Frau Meiers,
was haben Sie denn versucht?
Einen Abruf der Anmeldung vor Durchführung der Abrechnung? Dies ist im Dokument DEÜV-Meldungen im Abschnitt 2.5 beschrieben.
Oder ganz was anderes? Dann beschreiben Sie doch etwas genauer, was Sie gemacht haben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
ich habe die Leute ganz normal angelegt, also, Neueintritte. Wie immer. Die Abrechnung läuft auch korrekt, es kommt eben bloß keine SV-Meldung.
Gruß
Moin,
das klingt jetzt etwas merkwürdig. Irgendwie als wäre der Beschäftigungszeitraum nicht (oder nicht korrekt) gespeichert. Aber ohne würde es eigentlich auch keine Abrechnung geben.
Ich würde mal versuchen, den Beschäftigungszeitraum als "geändert" zu kennzeichnen, d.h. im Feld "Eintrittsdatum" mit Alt+A das Änderungskennzeichen setzen. Aber das ist absolut ein Schuss ins Blaue. Keine Ahnung, ob das irgendeine Auswirkung hat.
Sonst fällt mir dazu nicht viel ein - ich würde dann den DATEV-Service in Anspruch nehmen, falls nicht noch irgendwer eine zündende Idee hat.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
Änderungskennzeichen setzen ist in diesem Feld nicht erlaubt... Trotzdem Danke für den "Schuss ins Blaue".
Gruß
Sabine Meiers
Fehlermeldung "Es wurde kein DEÜV-relevanter Beschäftigungszeitraum erfasst. Eine abrechnungsunabhängige Anmeldung kann nicht erfolgen."
Haben Sie ggf. versucht eine Anmeldung vor der eigentlichen Abrechnung zu erstellen? Weil das Wörtchen abrechnungsunabhängige macht mich da´ein wenig stutzig.
Aber wenn Sie auch mit der Abrechnung zusammen keine entsprechende Anmeldung bekommen haben, ist das in der Tat merkwürdig. Ich denke auch, dass Sie in diesem Fall mal den Kontakt zur DATEV suchen sollten.
Wenn möglich, halten Sie uns doch mal auf dem Laufenden ...
Viele Grüße
Mirko Haas
Hallo fine,
vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Ich möchte mich gerne mit einem weiteren "Schuss ins Blaue" anschließen.
@fine: Sind die Personalnummern bereits abgerechnet oder rückwirkend angelegt worden?
Eine abrechnungsunabhängige Anmeldung würde in den beiden Fällen nicht funktionen.
Sollte eine der beiden Varianten zutreffend sein, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Personalnummern wurden schon abgerechnet:
Prüfen Sie bitte ob evtl. bereits eine DEÜV-Meldung im Eintrittsmonat erstellt wurde. Alternativ können Sie unter Mandantendaten | temp. Auswertungssteuerung | Auswertungsabruf Mitarbeiter die Auswertung 65 ohne Datum abrufen. Sollte bereits eine Meldung erstellt worden sein, bekommen Sie diese erneut rückübertragen.
Personalnummern wurden rückwirkend angelegt:
In diesem Fall kann es passieren, dass der rückwirkende Eintritt vom System nicht korrekt erkannt wird. Stoßen Sie deshalb bitte über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen im Register Nachberechnung Standard eine Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 auf den Eintrittsmonat an.
Sollten auch diese Varianten nicht zutreffend sein, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir Ihre Anfrage prüfen können.
Vielen Dank.
Beste Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
ich werde das mal ausprobieren, denn abgerechnet sind die Leute ja schon. Vorab wurde eine Sofortmeldung gemacht - aber das dürfte doch nichts ausmachen, ansonsten geht es ja auch.
Erst mal danke!
Gruß
Sabine Meiers