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Gewerbesteuer-Hebesätze 2017

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letzte Antwort am 30.10.2018 15:04:50 von susanne_koch
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steube
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Hallo zusammen,

bei den GewSt-Hebesätzen 2017 habe ich zwei Gemeinden gefunden bei denen die Hebesätze 2017 nicht stimmen (zu niedrig sind). Den korrekten Hebesatz habe ich  hinterlegt. Allerdings erfolgt jedesmal beim Stammdaten-Abgleich ein Hinweis auf den in Datev hinterlegten Hebesatz. Kann man das irgendwie unterdrücken?

Wenn man nicht aufpasst und bestätigt, hat man ja wieder den falschen Hebesatz drin und die Berechnung ist falsch.

Viele Grüße

Katharina Püll

bodensee
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Dann schreiben Sie der Datev doch eine SK damit diese die Inst. verwaltung anpassen können und nach dem nächste updaten der Inst. datenbank gibt es nichts mehr abzugleichen bzw. stimmt es richtig überein.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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susanne_koch
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Dazu hatten wir kürzlich hier eine Diskussion:

Pflege der Institutionen - fehlende Hebesätze

Das Thema kommt regelmäßig wieder, leider scheint sich dort nicht viel zu tun.

Wir müssen leider weiterhin bei diesen Fällen extrem aufpassen...

Schade, dass die Institutionsverwaltung so eine Krücke ist.

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wielgoß
Experte
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Hallo Frau Püll,

um welche Gemeinden handelt es sich denn?

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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steube
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Es handelt sich zum einen um die Stadt Wesel und zum anderen um die Stadt Rheinberg.

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susanne_koch
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Cuxhaven stimmt auch nicht.

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wielgoß
Experte
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Hallo Frau Püll, hallo Frau Koch,

ich mal mal etwas geforscht:

bei der Stadt Wesel ist ein Hebesatz von 448 hinterlegt (ab 2016), laut Internetseite der Stadt ist dieser Satz korrekt,

bei der Stadt Rheinberg ist ein Hebesatz von 470 hinterlegt (ab 2017), laut Internetseite der Stadt ist dieser Satz korrekt,

bei der Stadt Cuxhaven ist ein Hebesatz von 420 hinterlegt, diesen Wert habe ich auch in der amtlichen DESTATIS-Gemeindedatenbank gefunden.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

susanne_koch
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Hallo Herr Wielgoß,

der Rat der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung vom 26.06.2018 eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von bisher 420% auf 435% rückwirkend ab 01.01.2018 beschlossen, s.a. hier: https://www.cn-online.de/stadt-land/news/gewerbesteuer-in-cuxhaven-rat-beschliesst-einen-mittelweg.html

Drei Wochen später gab es Anpassungen der Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide.

Vielleicht hat die Stadt diese Änderung nicht an die von Ihnen zitierte Gemeindedatenbank weitergemeldet... Besteht dazu eine Verpflichtung?

Gruß,

Susanne Koch

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wielgoß
Experte
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Hallo Frau Koch,

ich vermute ( ! ), dass DATEV sich zur Aktualisierung dieser Daten auch den Verzeichnissen des Statistischen Bundesamtes bedient.

Gemeinden haben m. E. eine Verpflichtung die Daten dort hin zu melden, aber: die Verzeichnisse werden halbjährlich aktualisiert und veröffentlicht, in der Aktualisierung per 1. Halbjahr 2018 war die Stadt Cuxhaven nicht zu finden - das ist angesichts des Gemeindebeschlusses von Ende Juni 2018 auch erklärbar.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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susanne_koch
Aufsteiger
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Wenn die Datengrundlage nur zweimal im Jahr aktualisiert wird, nützt insoweit auch die tägliche Aktualisierung der Institutionsverwaltung nicht viel.

Vielen Dank für die Info, Herr Wielgoß, da habe ich wieder was dazu gelernt

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letzte Antwort am 30.10.2018 15:04:50 von susanne_koch
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