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Ausländische Mitarbeiter - wie 20% Pauschalsteuer abrechnen (LODAS)?

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letzte Antwort am 07.06.2018 17:13:00 von t_r_
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cringwald
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Hallo,

wir haben eine in Österreich lebende Schauspielerin 2 Tage beschäftigt (A1 liegt vor und SV wird nach Österreich abgeführt).

Entsprechend BMF-Schreiben vom 31.07.2002 (BStBl. I 2002, 707) wollen wir die Steuer mit pauschal 20% (Bruttovereinbarung) abrechnen.

Mir fehlt aber der Ansatzpunkt, was und wie ich die Lohnarten einrichten muss, damit dies auch korrekt passiert.

Für Hilfe und Anregungen wäre ich daher sehr dankbar!

Danke und beste Grüsse,

Claudia Ringwald

t_r_
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Hallo Frau Ringwald,

Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.

Viele Grüße

T. Reich

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Ringwald,

grundsätzlich erfolgt die Pauschalierung mit 20% durch Schlüsselungen in den Personalstammdaten.

In folgenden Info-Dokumenten finden Sie nähere Informationen bezüglich der Stammdatenschlüsselungen:

LODAS:

Info-Dokument 5303272 „Geringfügige Beschäftigung (Beispiele für LODAS)"

Lohn und Gehalt:

Info-Dokument 1070424 „Geringfügige Beschäftigung (Minijob)"

Liebe Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Mertel,

im Falle von ausländischen Künstlern gibt es eine besondere pauschale Lohnsteuer. Diese hat mit einer geringfügigen Beschäftigung nichts gemein.

In LuG lässt sich diese Steuer wohl über die Lohnart 3830 abbilden. Da ich selbst einen solchen Fall noch nicht hatte, kann ich mehr auch nicht sagen. Über den Suchbegriff pauschale Lohnsteuer in LuG finden sie die Lohnart mit weiteren Hinweisen.

Viele Grüße

T. Reich

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

vielen Dank für Ihre Antwort Herr Reich.

Auch in LODAS gibt es eine solche Lohnart. Es handelt sich dabei um die Stammlohnart 872.

Viele Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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cringwald
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Danke Herr Reich, für Ihre Ergänzungen.

Wir arbeiten mit Lodas und richtig: Es handelt sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung.

Heute hat sich nun auch der Datev-Service bei mir gemeldet (die Anfrage ist 3 Wochen alt) und mir geholfen.

Die Mitarbeiterin wurde mit Personengruppe 110 geschlüsselt. Arbeitnehmertyp 8.

Unter den Mandantendaten habe ich für die Pauschalsteuer den abweichenden Satz angegeben und die Probeabrechnung hat wie erhofft funktioniert.

Die Lohnart, die bei uns die steuerliche Behandlung abbildet ist 888.

Vielen Dank nochmal und beste Grüsse,

Claudia Ringwald

t_r_
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Hallo Frau Ringwald,

was lange währt, wird endlich gut.... Sie sind aktuell nicht die Einzige, die über die langen Antwortzeiten nicht glücklich ist.

Schön, dass Sie die Antwort für die Nächsten, die das Problem haben, hier gepostet haben. Wenn eine Antwort richtig war, sollte diese nach den "Community-Regeln" als richtig beantwortet gekennzeichnet werden. Da Ihre Antwort die Richtige war, können Sie Ihre Antwort als richtig kennzeichnen. Damit gilt der Thread als erledigt und wird entsprechend gekennzeichnet. Dafür drücken Sie einfach den Button "Stimmt. Jetzt als richtige Antwort markieren." bei Ihrem Beitrag.

Viele Grüße

T. Reich

cringwald
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Danke Herr Reich!

Da das mein erster Thread hier im Forum ist, bin ich noch etwas unbeholfen.

Liebe Grüsse,

Claudia Ringwald

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t_r_
Allwissender
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Dann willkommen in der Community. Viel Spaß!

Es sollte auch nur ein Hinweis sein, da es allen Hilfesuchenden und Helfenden die "Arbeit" erleichtert.

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letzte Antwort am 07.06.2018 17:13:00 von t_r_
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