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beA - zieht die BRAK Konsequenzen?

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letzte Antwort am 08.04.2018 12:01:56 von Michael-Renz
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Michael-Renz
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Hallo Community,

wie hier bei LTO berichtet wird, findet am Sonntag 15.4. eine a.o. Präsidenten-Sitzung statt, und das obwohl wenige Tage später schon lange eine Sitzung terminiert ist. Das lässt vermuten, dass eilige Entscheidungen getroffen werden soll.

Berichtet wird von der Möglichkeit, den ATOS-Vertrag zu beenden / neu auszuschreiben, weil zugleich auch über die Aufstockung von IT-Personal entschieden werden soll. Erneut soll auch die Kommunikation der BRAK Gegenstand der Diskussion sein. Angeblich endet der Betreibervertrag mit ATOS Ende 2019.

Nach den bisherigen Erfahrungen mit ATOS dürfte die Entscheidung zur Neuorientierung nicht sonderlich schwer fallen. Da das System bisher ohnehin nicht funktioniert, wird auch jeder neue Vertragspartner sich wohl auf eine völlige Neuentwicklung einstellen müssen. Auch ist zu befürchten, dass der Quellcode allenfalls in Teilen der BRAK verfügbar ist und damit für eine sinnvolle Weiterentwicklung schon die Basis weitgehend fehlen dürfte - wenn man in diesem Zusammenhang das Wort „sinnvoll“ überhaupt benutzen will.

Dass in den eigenen Reihen die längst fälligen Konsequenzen gezogen werden, ist wohl wieder nicht Gegenstand der Überlegungen. Ich rechne außerdem auch nicht mit einer Änderung der Kommunikations- und Informationspolitik. Dazu hätte schon genug Möglichkeit bestanden.

Wenn - was ich annehme - ATOS künftig nicht mehr beA-Partner sein wird, sehe ich für einen Start des Systems zur Jahresmitte sehr schwarz. Ich denke, dass dieses Projekt endgültig an die Wand gefahren ist - wie die Gesundheitskarte eben, nur schneller und ein wenig billiger.

Digitalisierung in Deutschland scheint offensichtlich nicht funktionieren zu wollen.

Ich würde mir wünschen, dass DATEV sich an einer Neuausschreibung des beA beteiligt - schon im Hinblick auf ein evtl. später kommendes Steuerberaterpostfach. Nach meiner Überzeugung müsste die nötige Infrastruktur genauso vorhanden sein, wie das nötige Branchen- und Fachwissen, das bei ATOS (und der BRAK) offensichtlich nicht vorherrscht.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
andreashofmeister
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“Ich würde mir wünschen, dass DATEV sich an einer Neuausschreibung des beA beteiligt - schon im Hinblick auf ein evtl. später kommendes Steuerberaterpostfach. Nach meiner Überzeugung müsste die nötige Infrastruktur genauso vorhanden sein, wie das nötige Branchen- und Fachwissen, das bei ATOS (und der BRAK) offensichtlich nicht vorherrscht.“

Diese Meinung habe ich von Anfang an vertreten. Aber das ist über ein Jahr her.... da gab es noch die Probleme mit JAVA....

Der BRAK ist zuzutrauen, dass sie auch diese Chance vergibt...

Michael-Renz
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Ja - evtl. bietet die Neuorientierung ja auch die Gelegenheit, sich von der JAVA-Konzeption komplett zu verabschieden. Da zur Nutzung des Systems ja in jedem Fall eigene Hardware erforderlich ist und es bei den Betriebssystemen einen Quasi-Standard mit Win/MacOS/Linux gibt, der vermutlich 98% Reichweite hat, dürfte eine kleine On Premise-Software die auf diesen Betriebssystemen lauffähig ist, doch kein ernsthaftes Problem sein und wahrscheinlich die Mehrzahl der aufgetauchten Sicherheitsprobleme umgehen können.

Im Ergebnis war das ja bisher mit den nötigen Lesegeräten auch nicht anders - auch dafür gibt's bloß Treiber für diese Betriebssysteme.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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andreashofmeister
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Ich bin (wie sie sicherlich auch) gespannt. Wir waren gut auf die Einführung von beA vorbereitet, rechtzeitig auf die Probleme (hier und in anderen sozialen Netzen) ausgetauscht.

Ich hatte von Anfang an den Eindruck, dass die BRAK das unterschätzt bzw. gar nicht wusste, auf was man sich da einlässt.

Man hätte ja einfach mal "bei den Steuerberatern und Ihrer DATEV" nachfragen können. VAST/Steuerkonto online etc. funktioniert da ja auch;  die Technik (SmartCards/Berufsträgerkarte) ist etabliert. Im Gegenteil, SmartLogin ist auf dem Vormarsch.

Das Ergebnis ist bekannt. Mein Eindruck ist, dass die "ihr Süppchen eh selbst kochen" und von diversen Lobbyisten beeinflusst werden. Sonst hätte man sicherlich schon eher die Reißleine  gezogen.

Verstehe wer will, die DATEV-Nutzer machen es doch seit Jahrzehnten (etwas übertrieben) vor, wie es geht. Das muss doch den rechtsberatenden Berufen nicht entgangen sein. Stattdessen: ATOS?!

Sollen sie machen, es wundert einen nichts mehr.

Aber Herr Renz, gäbe das die Satzung der DATEV denn überhaupt her, beA als Dienstleistung "anzubieten"? Oder gibt es dann die nächste Klippe zu umschiffen?

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Michael-Renz
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Hallo Herr Hofmeister,

die bisherige Fassung der Satzung sieht in § 2 Abs.1 Nr.3 a) und in § 2 Abs.3 i.V.m. § 3 Abs.1 "... Rechtsanwälte.." vor, dass (zusammengefasst)

"Leistungen im Bereich elektronischen Rechtsverkehrs für die Vereinigung der (zur Steuerberatung zugelassenen) Rechtsanwälte = (BRAK und RAKen)"

zugelassen sind.

Die BRAK und die BStBK sind Körperschaften des öffentlichen Rechts der Selbstverwaltung des jeweiligen Berufsstandes und insoweit deren "Vereinigungen". Hier dürfte für die Rechtsanwälte nichts anderes gelten als für die Steuerberater, die ja auch keinen Zweifel haben, dass die DATEV die Vollmachtsdatenbank für die StBK´en als Leistung anbieten darf.

Da die BRAK die ihr durch Gesetz übertragene "hoheitliche Aufgabe" der Bereitstellung des beA hat, wäre m.E. hierfür auch § 2 Abs. 4 (hoheitlich übertragene Aufgabe als Teil der öffentlichen Verwaltung) einschlägig. Gleiches dürfte für ein beSt (oder wie immer ein StB-Postfach dann genannt werden würde) anzuwenden sein.

Ob die BRAK da von Lobbyisten beeinflusst ist/war, kann ich nicht beurteilen. Evtl. war´s ja auch nur ein toller Marketingauftritt von ATOS - ich kann mir jedenfalls SEHR gut vorstellen, dass da auf Seiten der Verkäufer (ATOS) genau so (IT-fachlich) ahnungslose aber eloquente Vertriebler rum fuhrwerkten, wie auf Seiten der BRAK (vermeintlich alles überblickende, sich selbst überschätzende) Rechtsanwälte rum turnten (und auch weiterhin turnen !!!!, leider).

Dass die BRAK das Thema aber völlig unterschätzt hat, ist mehr als offensichtlich. Allein die Aneinanderreihung der Fehlschläge beweist das mehr als eindrücklich.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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letzte Antwort am 08.04.2018 12:01:56 von Michael-Renz
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