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1. Re: LODAS Nachberechnung Vorjahr ausgetretener Mitarbeiter
uwelutz 21.03.2018 08:31 (als Antwort auf: annajks)Hallo Frau Janzen,
Ja. der Mitarbeiter muss für das ELStAM-Verfahren neu angemeldet werden.
Das ganze Vorgehen ist im Dokument Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS) unter Punkt 4.2 (mit SV-Beiträgen für 2017 aufgrund Märzklausel) beschrieben. Dort wird dann auch für die steuerliche Behandlung auf das Dokument Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS (dort Abschnitt 7.2) verlinkt.
Die steuerliche Abrechnung erfolgt dabei automatisch in 2018, da das Zuflussprinzip im Programm als Standard hinterlegt ist.
Ich empfehle, für die Abrechnung unbedingt vorab eine Probeabrechnung zu erstellen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
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2. Re: LODAS Nachberechnung Vorjahr ausgetretener Mitarbeiter
annajks 21.03.2018 08:48 (als Antwort auf: uwelutz)Guten Morgen Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Zwischenzeitlich hatte ich auch einen telefonischen Servicekontakt mit der der Datev. Mir wurde mitgeteilt, dass in diesem Fall kein Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber erfolgt, sondern der Mitarbeiter die Sonderzahlung über seine Einkommensteuer 2018 versteuern muss. Eine Versteuerung über die Lohnabrechnung würde in diesem Fall nicht funktionieren, da für den Mitarbeiter keine Bezüge in 2018 abgerechnet werden. Außerdem wurde mir geraten, einen einmaligen Hinweis auf der Lohnabrechnung zu platzieren.
Sozialversicherungstechnisch habe ich hier kein Problem da es sich um einen SV-freien MA handelt.Viele Grüße,
Anna Janzen
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3. Re: LODAS Nachberechnung Vorjahr ausgetretener Mitarbeiter
Mike Hecker 23.03.2018 08:01 (als Antwort auf: annajks)Guten Morgen Frau Janzen!
Ich bin mir nicht sicher, ob hier die Antwort der DATEV richtig ist.
Der Mitarbeiter ist im vergangenen Jahr ausgetreten und erhält nun eine Sonderzahlung. Für den Lohnsteuerabzug gilt immer das Zuflussprinzip und damit die zum Zeitpunkt der Zahlung geltenen Lohnsteuermerkmale des Arbeitnehmers.
Der Arbeitnehmer ist nicht mehr bei Ihnen beschäftigt. Daher sollten Sie die Hinweise in den von Herrn Lutz genannten Info-Dokument beachten und den Arbeitnehmer ggf. als Nebenarbeitgeber mit Stkl. 6 anmelden. Dabei fällt i.d.R. Lohnsteuer an.
Viele Grüße
Mike Hecker
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4. Re: LODAS Nachberechnung Vorjahr ausgetretener Mitarbeiter
uwelutz 23.03.2018 09:08 (als Antwort auf: Mike Hecker)Moin,
siehe hierzu auch R 39b.6 Absatz 3 LStR:
Werden sonstige Bezüge gezahlt, nachdem der Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden ist, sind der Lohnsteuerermittlung die Lohnsteuerabzugsmerkmale zugrunde zu legen, die zum Ende des Kalendermonats des Zuflusses gelten. Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn ist auf der Grundlage der Angaben des Arbeitnehmers zu ermitteln. Macht der Arbeitnehmer keine Angaben, ist der beim bisherigen Arbeitgeber zugeflossene Arbeitslohn auf einen Jahresbetrag hochzurechnen. Eine Hochrechnung ist nicht erforderlich, wenn mit dem Zufließen von weiterem Arbeitslohn im Laufe des Kalenderjahres, z.B. wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit, nicht zu rechnen ist.
Macht der Mitarbeiter keine Angaben und das Arbeitsverhältnis ist im Vorjahr geendet, würde ich die Hochrechnung des Vorjahresbetrages auch für den aktuellen Verdienst berücksichtigen.
Dies gilt eben, wenn die Abrechnung nach der "normalen" Lohnsteuerklasse erfolgt, weil der Mitarbeiter aktuelle keine Beschäftigung ausübt. Ansonsten wird ja ohnehin die Abrechnung nach Steuerklasse VI erfolgen.
Viele Grüße
Uwe Lutz