abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS Nachberechnung Vorjahr ausgetretener Mitarbeiter

4
letzte Antwort am 23.03.2018 09:08:28 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
annajks
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
2462 Mal angesehen

Guten Morgen liebe Community,

ich habe folgendes Problem: Aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs müssen wir für einen Mitarbeiter noch eine Sonderzahlung leisten. Der Mitarbeiter ist im Oktober 2017 ausgetreten. Wenn ich jetzt über die Bewegungsdaten | Nachberechnung Standart | diese Sonderzahlung anlege für den Monat 10/2017 wird diese in der Probeabrechnung zwar abgerechnet, eine Versteuerung erfolgt jedoch nicht. Diese müsste meiner Meinung nach ja im Kalenderjahr 2018 aufgrund des Zuflussprinzips erfolgen? D.h. es müsste auch eine Lohnsteuerbescheinigung 2018 ausgegeben werden. Geht eine Nachberechnung ins Vorjahr dann überhaupt noch? Oder muss die Nachzahlung dann im aktuellen Monat abrechnen? Wie sieht es mit ELStAM aus? Ist da etwas zu tun, z.B Mitarbeiter im akutellen Monat nochmal für einen Tag anmelden?

Vielen Dank vorab!

0 Kudos
Tags (1)
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
1719 Mal angesehen

Hallo Frau Janzen,

Ja. der Mitarbeiter muss für das ELStAM-Verfahren neu angemeldet werden.

Das ganze Vorgehen ist im Dokument Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS) unter Punkt 4.2 (mit SV-Beiträgen für 2017 aufgrund Märzklausel) beschrieben. Dort wird dann auch für die steuerliche Behandlung auf das Dokument Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS (dort Abschnitt 7.2) verlinkt.

Die steuerliche Abrechnung erfolgt dabei automatisch in 2018, da das Zuflussprinzip im Programm als Standard hinterlegt ist.

Ich empfehle, für die Abrechnung unbedingt vorab eine Probeabrechnung zu erstellen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

annajks
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
1719 Mal angesehen

Guten Morgen Herr Lutz,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

Zwischenzeitlich hatte ich auch einen telefonischen Servicekontakt mit der der Datev. Mir wurde mitgeteilt, dass in diesem Fall kein Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber erfolgt, sondern der Mitarbeiter die Sonderzahlung über seine Einkommensteuer 2018 versteuern muss. Eine Versteuerung über die Lohnabrechnung würde in diesem Fall nicht funktionieren, da für den Mitarbeiter keine Bezüge in 2018 abgerechnet werden. Außerdem wurde mir geraten, einen einmaligen Hinweis auf der Lohnabrechnung zu platzieren.
Sozialversicherungstechnisch habe ich hier kein Problem da es sich um einen SV-freien MA handelt.

Viele Grüße,

Anna Janzen

0 Kudos
heckerlein
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 5
1719 Mal angesehen

Beitrag vom Nutzer gelöscht

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
1719 Mal angesehen

Moin,

siehe hierzu auch R 39b.6 Absatz 3 LStR:

Werden sonstige Bezüge gezahlt, nachdem der Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden ist, sind der Lohnsteuerermittlung die Lohnsteuerabzugsmerkmale zugrunde zu legen, die zum Ende des Kalendermonats des Zuflusses gelten. Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn ist auf der Grundlage der Angaben des Arbeitnehmers zu ermitteln. Macht der Arbeitnehmer keine Angaben, ist der beim bisherigen Arbeitgeber zugeflossene Arbeitslohn auf einen Jahresbetrag hochzurechnen. Eine Hochrechnung ist nicht erforderlich, wenn mit dem Zufließen von weiterem Arbeitslohn im Laufe des Kalenderjahres, z.B. wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit, nicht zu rechnen ist.

Macht der Mitarbeiter keine Angaben und das Arbeitsverhältnis ist im Vorjahr geendet, würde ich die Hochrechnung des Vorjahresbetrages auch für den aktuellen Verdienst berücksichtigen.

Dies gilt eben, wenn die Abrechnung nach der "normalen" Lohnsteuerklasse erfolgt, weil der Mitarbeiter aktuelle keine Beschäftigung ausübt. Ansonsten wird ja ohnehin die Abrechnung nach Steuerklasse VI erfolgen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
4
letzte Antwort am 23.03.2018 09:08:28 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage