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Einrichtung "Phantomlohn" in Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 20.03.2018 08:17:31 von sandrafuchs
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sandrafuchs
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Hallo,

wie kann ich in Lohn und Gehalt sog. "Phantomlohn" einrichten? Kurzer Sachverhalt:

Ich habe einen Mandanten, der an seinen AN ein monatliches Festgehalt und regelmäßig SFN zahlt. Im Krankheitsfall müssen für die SFN SV-Beiträge entrichtet werden! Wie kann ich dies im Lohn und Gehalt umsetzen?

t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Fuchs,

verstehe ich Sie richtig, dass die Beiträge für die Entgeltfortzahlung aus SFN abgerechnet und bezahlt werden sollen, aber die Entgeltfortzahlung aus SFN selbst nicht an die Mitarbeiter gewährt wird?

Arbeitsrechtlich wäre das - ich weiß, nicht unbedingt unsere Baustelle - mindestens bedenklich.

Ich behaupte daher mal, dass diese rechtlich nicht einwandfreie Möglichkeit, nicht über die Lohnprogramme darstellbar ist. In Lohn und Gehalt geht es nicht.

Wenn die Mitarbeiter die Entgeltfortzahlung auf SFN erhalten sollen, dann können Sie das über eine Durchschnittslohnberechnung lösen. In Ihrem Fall würde ich eine Tageslohnart nehmen und den Durchschnitt der letzten drei Monate mal Tage rechnen.

Dazu können Sie in dieses Dokument schauen:

Durchschnittsberechnung (Beispiele für Lohn und Gehalt)

Viele Grüße

T. Reich

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rvh
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Hallo Frau Fuchs,

mit Ihrer Bezeichnung als "Phantomlohn" haben Sie Herrn Reich nach meiner Einschätzung ganz schön auf's Glatteis geführt ...

Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, dann bekommen die Mitarbeiter im Normalfall (da tatsächlich gearbeitete Zeit) steuer- und sv-freie SFN-Zuschläge, die im Wege der EFZ bei Krankheit nun für die Krankheitstage nicht steuer- und sv-frei abzurechnen sind.

Sie brauchen dazu - je nachdem, ob Sie errechnete Beträge oder Stunden abrechnen müssen - einfach eine oder auch mehrere weitere Lohnarten, die aber NICHT steuer- und sv-frei, sondern ganz normal steuer- und sv-pflichtig abgerechnet werden.

Dazu legen Sie sich einfach (mit für Ihre Zwecke passender Nummer) eine oder mehrere eigene Lohnart(en) an, über welche Sie dann diese Beträge abrechnen. Um für Klarheit auch beim AN zu sorgen, würde ich die Lohnart(en) entsprechend benennen (z.B. "SFN steuer- + sv-pfl." oder in der Art ähnlich).

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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t_r_
Allwissender
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Hallo Herr Hein,

Nö, hat sie nicht

mit Ihrer Bezeichnung als "Phantomlohn" haben Sie Herrn Reich nach meiner Einschätzung ganz schön auf's Glatteis geführt ...

Es gibt tatsächlich das ein oder andere Mal die Vorstellung "nur" die Beiträge zu zahlen, des halb der erste Teil meiner Antwort...

... der zweite Teil der Antwort war als Lösung für die Entgeltfortzahlung gedacht, richtigerweise hätte ich noch erwähnen müssen, dass die Tagesdurchschnittslohnart  steuer- und sv-pflichtig seien muss. Mir war wichtig, dass es über eine Durchschnittlohnart gut lösbar ist.

Viele Grüße

T: Reich

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sandrafuchs
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Guten Morgen,

vielen Dank für Ihre Antworten. Mein Fall ist so gemeint, dass ich schon auch die SFN im Krankheitsfall dann an den AN auszahlen muss, aber nicht sv-frei.

Wie Sie es auch schreiben ist es richtig, das es dann steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn wird. Ich werde eine weitere Lohnart anlegen und die Durchschnittslohnberechnung hinterlegen!

Danke nochmal für die Hilfe und auch den Link zum Dokument!

Viele Grüße

Sandra Fuchs

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letzte Antwort am 20.03.2018 08:17:31 von sandrafuchs
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